Falsches Spiel mit dem Gewissen

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Die vielen kleinen Interventionen waren erfolgreich, ein falsches Spiel mit dem Gewissen in der parlamentarischen Versammlung des Europarates wurde gestoppt.

Der Europarat, eine Institution im Schatten der großen Europäischen Union und ihrer Organe, hat sich damit wieder einmal in Erinnerung gerufen. Begonnen hatte die Debatte zu der vorige Woche verabschiedeten Entschließung mit einer Initiative der britischen Sozialistin und Berichterstatterin Christine McCafferty. Sie hatte ein Papier vorgelegt, in welchem zwar die ärztliche Gewissensfreiheit deutlich anerkannt werden sollte, es jedoch Institutionen, welche Ärztinnen und Ärzte beschäftigen, untersagt, sich auf Gewissensgründe zu berufen. Damit könnten es zwar die Medizinerinnen und Mediziner ablehnen, etwa Abtreibungen, Sterbehilfe und künstliche Befruchtung vorzunehmen. Aber ihr Dienstgeber, etwa ein öffentliches Krankenhaus, könnte dies nicht tun, ganz im Gegenteil: Es gäbe ein Recht auf jegliche gesetzlich zulässige Behandlung, also auch die genannten Eingriffe.

Der von McCafferty vorgelegte Bericht sollte vorige Woche in der 318 Abgeordnete zählenden parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedet werden. Herausgekommen wäre, so die Kritiker, ein Rechtsanspruch auf Abtreibung an öffentlichen Kliniken. Das löste unter Ärzten, aber auch seitens der Kirche massive Proteste aus # und diese führten zum Erfolg.

Der Text wurde umgedreht, herausgekommen ist eine Entschließung, in der sich der Europarat gegen ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung und Sterbehilfe ausspricht. Beschlüsse des Europarates binden keinen der 47 Mitgliedsstaaten, die über Obiges selbst befinden.

Der Europarat dient den Menschenrechten und der Demokratie # und hat das einmal mehr bewiesen. Selbst wenn er im Schatten der EU steht.

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