7086622-1994_16_18.jpg
Digital In Arbeit

Jfhs tun bei Inhaberwechsel?

Werbung
Werbung
Werbung

Das am 1. Juli 1993 in Kraft getretene Arbeitsvertragsrecht -Anpassungsgesetz (AVRAG) gewährleistet Dienstnehmern eine verbesserte Rechtsstellung im Falle eines Betriebsübergangs. Während bisher die Fortsetzung des Dienstverhältnisses beim Betriebsnachfolger von dessen Zustimmung abhän-

fig war, ist dieser nunmehr zum lintritt in die bestehenden Verträge verpflichtet. Dadurch soll vermieden werden, daß Arbeitnehmer bei Wechsel des Betriebsinhabers eine Verschlechterung erfahren.

Ein Betriebsübergang im Sinne des AVRAG hegt dann vor, wenn ein Unternehmen auf einen neuen Arbeitgeber übergeht. Der Erwerber übernimmt dabei die Infrastruktur seines Rechtsvorgängers sowie die Klientel und setzt die schon bisher ausgeübte Tätigkeit - zumindest weitestgehend - fort.

Steht das Vorliegen eines Betriebsübergangs fest, bleiben die bisherigen Arbeitsbedingungen unverändert aufrecht. Ist der neue Betriebsinhaber jedoch nicht gewillt, betriebliche Pensionszusagen oder den koUektiwertraglichen Bestandschutz zu übernehmen, kann der Dienstnehmer innerhalb eines Monats widersprechen. Dies hat zur Folge, daß ein Dienstverhältnis zum neuen Betriebsinhaber nicht zustande kommt und jenes zum ursprünglichen Dienstgeber aufrecht bleibt.

Eine andere Begünstigung des Arbeitnehmers besteht im erweiterten Kündigungsrecht. Da es das Gesetz nämlich nicht ausschließt, daß der Dienstnehmer nach Betriebsübergang einem anderen Kollektivvertrag, einer anderen Betriebsvereinbarung et cetera unterliegt und sich dadurch die Arbeitsbedingungen eventuell verschlechtern, berechtigt das AVRAG zur Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer innerhalb der Kündigungsfrist. Dieser Auflösung soll rechtlich die gleiche Wirkung zukommen, wie einer Kündigung auf Arbeitgeberseite. Dem Dienstnehmer steht daher eine Abfertigung zu. Ungeachtet dessen kann der Dienstnehmer das Dienstverhältnis jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kündigen. ro

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung