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Das wurde Taus verweigert

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Das Papier, in dem Josef Taus seine Bedingungen für den Weiterverbleib als ÖVP-Bundesparteiobmann niedergelegt hat, ist achteinhalb Seiten stark und beginnt mit einem Grundsatz- und Analyseteil. Dann folgt als (vom Bundesparteivorstand abgelehnter) harter Kern eine Liste vorgeschlagener Organisationsänderungen. Hier ihr Wortlaut:

Es gibt nur eine direkte ÖVP-Mitgliedschaft.

Der Bundesparteivorstand bestimmt die Richtlinien für die Politik der ÖVP. Seine Mitglieder werden vom Bundesparteitag gewählt.

Die bisher bestehenden selbständigen Teilorganisationen werden in Arbeitsgemeinschaften (Fraktionen) umgewandelt. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Auswahl der Kandidaten für die Interessenvertretungen und in der Betreuung der entsprechenden Zielgruppen.

Die Arbeitsgemeinschaften kandidieren unter der Bezeichnung „ÖVP“ in den entsprechenden Interessenvertretungen. Die ÖVP bildet eine eigene Gewerkschaftsfraktion. Die Arbeitsgemeinschaften sind dem Bundesparteivorstand direkt verantwortlich und unterstützen die Politik der ÖVP. Die bisherigen Büros der Teilorganisationen sind bei der Gesamtpartei zu integrieren.

Die Arbeitsgemeinschaften der Partei werden auf Bundesebene in einem Parteihaus in Wien zusammengefaßt. Auf Landes- und Bezirksebene sollen ebenfalls alle Büros in einem Gebäude zusammengelegt werden.

Soferne in den bestehenden Teilorganisationen Vermögen vorhanden ist, das nicht in die Gesamtpartei eingebracht werden soll, ist dieses Vermögen durch eine geeignete Konstruktion der entsprechenden künftigen Fraktionen ohne Zugriffmöglichkeit der Gesamtpartei zu sichern.

Der Mitgliedsbeitrag der ÖVP wird künftig von der Bundesparteileitung festgesetzt und von den Ländern eingehoben. Der Aufteilungsschlüssel zwischen Bund und Ländern wird von der Bundesparteileitung beschlossen. Die Zuteilung der Mittel an die Arbeitsgemeinschaften erfolgt auf Bundesebene durch die Bundesparteileitung, auf Landesebene durch die Landesparteileitungen.

Für die Einhebung des Mitgliedsbeitrages ist eine von der Bundesparteileitung aufgelegte, streng verrechenbare Drucksorte (Einzugsauftrag, Erlagschein, Zahlschein) zu verwenden. Sollten Arbeitsgemeinschaften im Sinne der Mitgüederbetreuung Beiträge im Zuge von Hausbesuchen einheben, dann erhalten sie entsprechend verrechenbare Drucksorten.

Mit der Einhebung der Mitgliedsbeiträge ist die Führung einer zentralen Mitgliederkartei zu verbinden. Die Landesorganisationen haben vierteljährlich im nachhinein die auf die Bundesparteileitung entfallenden Beträge zu überweisen.

Die Bundesparteileitung kann künftig eine Parteiabgabe beschließen und den Kreis der Personen festlegen, die diese Abgabe zahlen sollen. 20 Prozent der Abgeordneten zum Nationalrat werden künftig von der Bundesparteileitung nominiert, um für die parlamentarische Arbeit die Abdeckung aller wichtigen politischen Sachbereiche sicherzustellen.

Die Bundesparteileitung hat drei Fachleute mit der Analyse der Medienlandschaft der ÖVP zu beauftragen. Sie sollen gleichzeitig Vorschläge für eine künftige Medienpolitik der ÖVP erarbeiten.

Der Bundesparteivorstand hat ein Organisationskonzept für die Zentrale der Partei zu beschließen.

Die Gebarung der Partei ist insbesondere auch hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit von einer Kontrollkommission zu prüfen. Die Hälfte der Mitglieder dieser Kommission setzt sich aus direkten Funktionären der ÖVP, die andere Hälfte aus Fachleuten des Wirtschafts- und Organisationsbereiches zusammen.

Die Reformen müssen zügig durchgeführt werden. Sie dürfen einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren beanspruchen.

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