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Keine negative Beeintrachtigung

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FURCHE: Wir möchten noch einmal auf das Grundsätzliche zurückkommen. Sie haben die Argumente, die für eine Lösung in dem von Ihnen skizzierten Sinn sprechen, angeführt. Nun gibt es auch in der Grundsatzdiskussion bestimmte prinzipielle Einwendungen. Es wird hier argumentiert, daß eine Erstattung der Wahlkampf kosten die Tendenzen verstärken würde, gewisse Oligarchien in der Partei herauszubilden und die innerparteilichen Strukturen versteinern zu lassen. Man sieht hier teilweise auch in der Erstattung der Wahlkampf kosten eine indirekte staatliche Subventionierung der Parteien schlechthin, und so könnte man argumentieren, daß das einer beginnenden Verstaatlichung und damit einer Versteinerung der Parteien gleichkommen würde.

WITHALM: Sie meinen, daß damit die Möglichkeit genommen ist, daß anderen Parteien (denn man muß ja von einer bestimmten Basis einmal ausgehen) die Möglichkeit überhaupt genommen wäre, entsprechend in Erscheinung zu treten. Das ist sicherlich ein Argument, das einiges für sich hat. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, daß wir uns stark in der Partei schon mit dem Argument auseinandergesetzt haben, ob eine Abhängigkeit der politischen Parteien gegeben sein könnte, wenn der Staat ihnen Mittel zufließen läßt. Das hat ein Für und ein Wider. Ich darf Ihnen sagen, ich bin sicherlich ein Mensch, der sehr viel von der Freiheit hält. Ich bin selbst Angehöriger eines freien Berufes und ich weiß, was es bedeutet, wenn man ein freier und unabhängiger Mensch in der Politik ist. Und das gleiche soll natürlich auch für die politischen Parteien gelten. Ich habe diesbezüglich keine Bedenken, daß die Erstattung der Wahlkampfkosten die Parteien in ihrer freien Entschlußkraft irgendwie negativ beeinträchtigen könnte.

FURCHE: Herr Generalsekretär, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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