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Nur die Wahlkampfkosten

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FURCHE: Es scheint, daß die Frage des Parteienrechtes, des Parteiengesetzes doch nicht so umstritten ist wie der Komplex der Parteifinanzierung, oder, wie Sie das lieber genannt sehen wollen, der Erstattung der Wahlkampf kosten. Gibt es nun hier in dieser Frage der Erstattung der Wahlkampf kosten eine grundsätzliche Position oder so etwas wie eine Generallinie der ÖVP, oder muß diese erst geschaffen werden?

WITHALM: Was die Stellung der politischen Parteien anbelangt, glaube ich, daß es da keine Schwierigkeiten geben wird. Es ist sicherlich ein Mangel, daß wir bisher rechtlich nicht existent gewesen sind, zumindest die Parteien, die keinen vereinsreöhtlichen Status besitzen; das gilt für die Sozialisten genauso wie für die österreichische Volkspartei. Daß in dem Zusammenhang die andere Frage aufgeworfen wird, ist, glaube ich, verständlich. Wir halten uns hier nach den Beispielen anderer politischer Parteien in anderen Staaten. Ich habe vor nicht allzu-langer Zeit ein Gespräch mit dem Fraktionsführer der CDU, Rainer Barzel, gehabt. Es liegt im Deutschen Bundestag ein Dreiparteienantrag aller drei im Bundestag vertretenen Parteien vor. Dort beantragt man, daß den Parteien die Wahlkampfkosten erstattet werden. Warum nur die Wahlkampfkosten, warum nicht auch andere Beträge, die den Parteien dann zur Verfügung gestellt werden? Auf Grund von Erfahrungen, die man in der Bundesrepublik gemacht hat, und zwar auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes in Karlsruhe, Oer ausgesprochen hat, laß den Parteien nur die Wahl-campfkosten erstattet werden kön-len.

Seine Steuerfreiheit für Spenden!

FURCHE: Es ist vielfach außer ier Frage der Wahlkampfkosten-relibntierung auch das Problem der privaten Spenden an Parteien diskutiert worden beziehungsweise die Frage aufgeworfen worden, inwiefern solche Spenden vielleicht steuerfrei gehalten werden könnten. Wie stellen Sie sich zu dieser Frage?

WITHALM: Wir haben ursprünglich, als diese Frage bei uns in Diskussion gezogen wurde, die verschiedensten Möglichkeiten erörtert und in Erwägung gezogen. Gerade mit Rücksicht auf die Gründe, die ich eben angeführt habe, sind wir zur Meinung gekommen, daß wir für uns das eine oder das andere entscheiden sollten. Ich glaube, daß wir uns vorläufig, wenn es jetzt zu einer Entscheidung wirklich kommt, eben für die erste Möglichkeit entscheiden sollten, das heißt, die Wahlkampfkosten zu erstatten, und die zweite Frage nicht anzugehen, also die an die politischen Parteien gegebenen Spenden nicht steuerfrei zu stellen.

Gesichtspunkte der ÖVP

FURCHE: In der Frage der Zurverfügungstellung von staatlichen Geldern an die Parteien ist einer der unchtigsten Diskussionspunkte immer der Verteilungsschlüssel, nach dem diese Gelder verteilt werden sollen. Welche Gesichtspunkte werden da in der ÖVP eine besondere Rolle spielen?

WITHALM: Auch hier haben wir versucht, aus dem, was in anderen Ländern bereits an gesetzlichen Bestimmungen vorhanden ist, zu lernen und das für uns Praktische und zur Nutzanwendung zu Empfehlende uns herauszusuchen. Wir sollten, glaube ich, von dem Grundsatz ausgehen, der bei uns ebenfalls schon unbestritten ist, daß ein Sockelbetrag festgelegt wird, was den kleinen Parteien vor allem zugute käme; also ein Sockelbetrag, den jede politische Partei bekommt, und daß darüber hinaus dann nach der Anzahl der abgegebenen Wählerstimmen etwa und zusätzlich nach den Mandaten, die die einzelne Partei im Nationalrat aufzuweisen hat, die Gelder zugewiesen werden.

FURCHE: Gibt es in der Österreichischen Volkspartei noch immer prinzipielle Einwendungen gegen eine solche Finanzierungsmöglichkeit? Man hat, als die innerparteiliche Diskussion in der ÖVP im Gange war, vor allem davon gesprochen, daß es in Kreisen des Wirtschaftsbundes hier Einwände gegen eine solche Erstattung der Wahlkampfkosten gibt.

WITHALM: Was die Erstattung der Wahlkampfkosten anbelangt, gibt es eigentlich grundsätzliche Einwendungen derzeit nicht. Eine andere Frage ist die erste, die wir besprochen haben beziehungsweise worüber wir unmittelbar zuvor gesprochen haben, nämlich die Steuerfreistellung von Spenden. Hier könnte ich mir vorstellen, und da ist natürlich auch darüber diskutiert worden, daß nicht überall über eine derartige Bestimmung dann auch innerparteilich helle Begeisterung herrschte.

Was die grundsätzliche Berechtigung anbelangt, wenn ich diese Frage gleich vorwegnehmen darf, die ja sicherlich sowieso käme: Ich glaube schon, daß eine Rechtfertigung für die Erstattung von Wahlkampfkosten nach meiner Auffassung gegeben ist. Es ist den politischen Parteien doch laut Bundesverfassung aufgetragen (wir kommen ja vor als wahlwerbende Parteien), daß diese wahlwerbenden Parteien ohne jeden Zweifel eine große Aufgabe zu erfüllen haben, nämlich Wahlen durchzuführen. Daß das natürlich Geld kostet, ist klar. Eine Wahl durchzuführen ohne Wahlkampf ist in einer Demokratie unmöglich. Ich glaube, daß es unbestritten ist, daß eine politische Partei in einer parlamentarischen Demokratie, die wir Gott sei Dank sind, eine Aufgabe zu erfüllen hat, nämlich mitzuwirken an der politischen Willensbildung des Volkes.

Dem Volk verständlich machen

FURCHE: Das trifft also genau unsere nächste Frage. Sie haben davon gesprochen, daß man mit dem Volk darüber reden muß. Besteht nicht doch die Gefahr und befürchtet die ÖVP nicht doch, mit dieser Maßnahme eine relativ unpopuläre Maßnahme zu treffen? Wenn man die Kommentare der Zeitungen zu diesen Fragen durchsieht, ist grundsätzlich doch eher eine ablehnende Haltung vorzufinden. Befürchtet man also nicht doch, hier etwas Unpopuläres zu schaffen?

WITHALM: Eine Maßnahme, die Geld kostet, dem Volk populär zu machen, ist sicherlich nicht leicht. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Ich betrachte auch unsere Aufgabe nicht darin, daß wir etwas, was notwendig ist, dem Volk, unbedingt populär machen können. Aber wir können es dem Volk verständlich machen. Das scheint mir das Entscheidende zu sein. Dazu gehört, daß wir offen und ehrlich nun in dem Fall in einer Diskussion darüber reden. Und ich bin überzeugt — das gilt jetzt nicht nur für diese Frage allein, sondern das möchte ich vom Grundsätzlichen her sehen —, daß über alles mit dem Volk zu reden ist, wenn das Volk das Gefühl hat, wir sind wirklich bereit, in eine echte, ehrliche Diskussion einzutreten. Und wenn Sie jetzt die Größenordnung hernehmen, ist mir gar nicht bang, daß wir in der Frage beim Volk nicht auf Verständnis stoßen sollten. Wenn Sie denken, ich rede jetzt von Erstattung von Wahlkampfkosten, daß hier an eine Größenordnung von 120 bis 140 Millionen Schilling in einer Legislaturperiode gedacht wird, so würde das also bedeuten, daß pro Jahr das Budget mit etwa 30 bis 35 Millionen Schilling belastet wird.

Das Problem der Kontrolle

FURCHE: Wenn Sie davon gesprochen haben, daß man es dem Volk verständlich machen kann und soll, daß die Parteien staatliche Gelder brauchen, dürfte doch ein wichtiger Punkt das Argument der öffentlichen Kontrolle dieser staatlichen Gelder sein. Wie stellen Sie sich zum Konzept einer öffentlichen Kontrolle, die ja auch im Artikel 21 des Bonner Grundgesetzes vorgesehen ist?

WITHALM: Wenn es dazu kommen sollte, daß die Wahlkampfkosten erstattet werden, müßte sich die Kontrolle darauf beschränken, festzustellen, daß die Gelder, die den politischen Parteien zur Verfügung gestellt wurden, auch tatsächlich Verwendung gefunden haben, um die Wahlkampfkosten zu erstatten. Die Frage ist nur noch jetzt, wer die Kontrolle durchzuführen hat. Ich denke hier, ohne daß wir alles das nachahmen wollen, was anderwärts bereits geschieht, daß es hier durchaus genügen könnte und auch genügen müßte, wenn etwa so, wie das in der Bundesrepublik beabsichtigt ist, eine Kommission von Wirtschaftsprüfern bestellt wird, deren Aufgabe es wäre, nachzuweisen, daß der Verwendungszweck auch tatsächlich eingehalten wird. , .FJURCHE: An eine Kontrolle . im Rahmen des Rechnungshofes ist nicht gedacht?

WITHALM: Nein.

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