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Was bleibt nach dem Schnell-Schuß?

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Machtvoll ließ die FPÖ aufbegehren: der organisierte Basisprotest richtete sich gegen ein bislang ein-zigartiges Vorgehen im Salzburger Landtag: ÖVP und SPÖ hatten den freiheitlichen Landesrat Karl Schnell per Mißtrauensantrag aus seinem Amt entfernt. Trotz der von Schnell angewandten unfeinen Methoden beim Aufdecken von Posten -Schacherei blieb ein schaler Nachgeschmack: Zum einen, weil die von Schnell ans Licht beförderten Fakten eben auch der Salzburger SP kein besonderes Zeugnis ausstellten; zum anderen, weil die Vorwürfe seitens der OVP an Schnell zum Teil allzusehr nach „Majestätsbeleidigung” klangen (darf man dumme ”Witze über Landesfürsten machen?). Zum dritten freilich war es ein aufgelegter Elfer für die FPÖ: der Märtyrereffekt verfehlte vorerst seine Wirkung gewiß nicht.

Nach vollmundigen Erklärungen seitens der FPÖ - „entweder Schnell oder Schnell als Schnell-Nachfolger” gibt man es nun doch billiger: Karl Schnell wird - aus „Verantwortungsbewußtsein” gegerfüber dem Land Salzburg - auf seinen Regierungssitz verzichten und der bisherigen Dritten Landtagspräsidentin Margot Hofer Platz machen.

Soweit eine landespolitische Affäre mit (vorläufig?) harmonischem Ausklang. Das über die Causa hinausgehende Interesse richtet sich indes auf die durch die Aufregungen bewußt gewordenen verfassungsrechtlichen Fragen: Macht eine Regierung, in der alle Parteien (ab einer bestimmten Mindestgröße) vertreten sind, heute noch Sinn? Wurde das diesen Proporzverfassungen zugrundeliegende demokratiepolitische Anliegen durch die Realität vielleicht längst pervertiert? Und können daraus eventuell auch über die Landespolitik hinausreichende Schlüsse gezogen werden?

FlJRCHE-Autor Herbert Kohlrnai-er und der Politologe Anton Pelinka nehmen dazu Stellung.

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