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Plus 5 für Kalifornien

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Das Ergebnis der letztjährigen Volkszählung in den USA wird zu erheblichen Veränderungen in der Vertretung verschiedener Bundesstaaten im Kongreß führen, die sich allerdings erst bei den Präsidentschafts- und Kongreßwahlen des Jahres 1972 auswirken werden. Dies geht aus dem von Präsident Nixon vor kurzem vorgelegten Bericht über die am 1. April durchgeführte Volkszählung hervor.

Demnach ist die amerikanische Bevölkerung seit der Volkszählung 1960 um 25,4 auf 204,7 Millionen Einwohner gestiegen. Auf Grund der Verfassung muß die Zahl der Abgeordneten des US-Repräsentantenhauses, die zuletzt von 1912 auf 435 festgesetzt worden war, gemäß dem Ergebnis der Volkszählung neu auf die 50 Bundesstaaten aufgeteilt werden. Damit wird Kalifornien 43 Abgeordnete — fünf mehr als jetzt — in den 93. Kongreß entsenden, wenn dieser im Jänner 1973 Zusammentritt. Der bisher bevölkerungsreichste Staat, New York, wird nur noch mit 39 Abgeordneten vertreten sein. Florida erhält zwei Sitze mehr, die Staaten Arizona, Colorado und Texas werden je einen Abgeordneten mehr nach Washington entsenden. Demgegenüber büßen die Staaten New York und Pennsylvania je zwei, die Staaten Alabama, Iowa, North Dakota, Ohio, Tennessee, West Virginia und Wisconsin je einen Abgeordneten ein.

Auch innerhalb der Bundesstaaten werden sich auf Grund der Bevölkerungsverschiebung zum Teil erhebliche Veränderungen bei den Grenzen der Wahlbezirke ergeben, da die amerikanische Verfassung vorschreibt, daß alle Wahlbezirke etwa die gleiche Bevölkerungszahl auf- weisen müssen. So werden sich Veränderungen der Grenzen von Wahlbezirken in voraussichtlich 44 Bundesstaaten ergeben.

Aber auch für die Präsidentschaftswahlen 1972 ist das Ergebnis der Volkszählung von Bedeutung. Nach der Verfassung wird der Präsident von den Wahlmännem gewählt, die Zahl der Wahlmänner jedes Bundesstaates entspricht der Zahl seiner Abgeordneten und Senatoren, die er in den Kongreß entsendet. Jeder Bundesstaat gibt seine Wahlmännerstimmen dem Kandidaten, der in dem betreffenden Staat die Mehrheit der Wählerstimmen erhalten hat. Letztlich entscheidend für die Wahl des Präsidenten ist also nicht die Mehrheit der Wähler-, sondern der Wahlmännerstimmen.

Präsident Nixon muß nun dem 92. US-Kongreß, der noch im Jänner Zusammentritt, in der ersten Woche der neuen Sitzungsperiode über das Ergebnis der Volkszählung Bericht erstatten. Dem Kongreß bleiben dann gemäß der Verfassung 15 Tage Zeit, entweder die Gesamtzahl der Abgeordneten des Repräsentantenhauses oder aber das Verfahren für ihre Wahl zu ändern. Wenn der Kon greß, was zu erwarten ist, keinen Beschluß zur Änderung der Gesamtzahl trifft, muß das Gesetz über die Aufteilung der Wahlbezirke nach dem Ergebnis der Volkszählung angewandt werden. Die Gouverneure der 50 Bundesstaaten werden dann offiziell durch den Schriftführer des Repräsentantenhauses davon in Kenntnis gesetzt, wie viele Abgeordnete ihr Staat in Zukunft nach Washington entsenden wird. Den Parlamenten der Bundesstaaten fällt die Aufgabe zu, gemäß der Verfassung die geographischen Grenzen der Wahlbezirke neu festzulegen.

Die Zahl der Abgeordneten des Repräsentantenhauses war infolge der Aufnahme von immer neuen Bundesstaaten ständig gestiegen, bis sie 1912 durch Gesetz auf dem gegenwärtigen Stand von 435 fixiert wurde. Der Kongreß kann jederzeit die Abgeordnetenzahl des Repräsentantenhauses durch Gesetz ändern. Seit 1962 hat es jedoch keinen ernsthaften derartigen Versuch mehr gegeben.

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