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Digital In Arbeit

Spätes Erwachen

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Mediengesetz und Datenschutzgesetz haben eine gemeinsame Wurzel: den Wunsch, die Privatsphäre der Staatsbürger zu schützen. Die damit verbundenen Probleme sind ähnlich und nicht zufällig enthält das (schon in Kraft getretene) Datenschutzgesetz einen Verweis auf das (noch ausstehende) Medierigesetz: Wie trage ich dem berechtigten Wunsch nach Schutz der Privatsphäre Rechnung, ohne auf der anderen Seite die Informationsaufgabe der Medien beziehungsweise eine zeitgemäße automatisierte Verwaltungsorganisation, sei es der Wirtschaft, sei es des Staates, ungebührlich zu beeinträchtigen?

Leider gibt es noch eine weitere Parallele: Beim Medien-wie beim Datenschutzgesetz

sind die Hauptbetroffenen erst sehr spät draufgekommen, welch praxisfremdes Kuk-kucksei man ihnen da ins Nest gelegt hat. Beim Mediengesetz erfolgte das Erwachen gerade noch rechtzeitig.

Mangels eines ähnlichen Engagements der Medien ist das bereits am 18. Oktober 1978 (!) beschlossene Datenschutzgesetz seit Beginn dieses Jahres in Kraft, obwohl es für die Medien selbst (nämlich deren Verwaltung) und darüber hinaus für die gesamte Wirtschaft im Mpjnent zu, ebenso unglaublichen wie unsinnigen Erschwernissen führt.

Der Klotz am Bein ist weniger der Umstand, daß es ein Datenschutzgesetz gibt (dagegen ist, wie gesagt, nichts einzuwenden), mühsam sind vor allem die Begleitumstände der Einführung.

Obwohl jahrelang daran gearbeitet worden ist, gibt es bis heute keine endgültige, verbindliche Interpretation einzelner unklarer Bestimmungen. Selbst offiziell damit betraute Vertreter der Bundesverwaltung haben im Verlauf der letzten Monate mehrmals ihre bei Informationsveranstaltungen vorgetragene Auslegung geändert.

Daß eine für die Exekution des Gesetzes unerläßliche Verordnung, die Datenverarbeitungsregister-Verordnung, mit minimaler Begutachtungsfrist, durchgepeitscht werden mußte, um überhaupt zum Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes vorzuliegen, sieht man ihr an - das rundet das Bild von der Sorgfalt des Gesetzgebers ab.

Daß das wichtigste Formular für die Registrierung, zu der man unter Strafandrohung verpflichtet ist, wenn man personenbezogene Daten auto-mationsunterstützt verarbeitet oder übermittelt, zur Zeit vergriffen ist, kann vermutlich nur einen NichtÖsterreicher überraschen.

Statt über die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft nachdenken zu können, sitzen in diesen Tagen hochbezahlte Manager stundenlang fruchtlos beisammen, um mit dem Produkt eines sichtlich überforderten Gesetzgebers fertig zu werden.

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