Alkoholverbot nach Münchner Art? Pro

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Martin Tauss hält angesichts der aktuellen Situation ein nächtliches Alkoholverbot im öffentlichen Raum nach Münchner Vorbild für vertretbar.

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Martin Tauss hält angesichts der aktuellen Situation ein nächtliches Alkoholverbot im öffentlichen Raum nach Münchner Vorbild für vertretbar.

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Corona lässt die Forschung auf Hochtouren laufen. Jeden Tag werden neue Erkenntnisse generiert. So gibt es immer mehr Wissen über die Risikofaktoren der Erkrankung und deren Ausbreitung. Dazu zählen etwa höheres Alter, Fettleibigkeit oder diverse Vorerkrankungen. Nicht zuletzt auch der Alkohol, denn er wirkt entspannend und angstlösend, enthemmend und in höherer Dosis betäubend. Die Droge verschafft uns angeregte Gespräche, bei denen wir Grenzen oft überschreiten und uns zuweilen immer näher kommen. Deshalb ist sie auch auf den Partymeilen so beliebt. Doch als soziales Schmiermittel und potenzielles Anästhetikum hintertreibt der Alkohol gerade perfide das oberste Gebot dieser pandemischen Zeiten: das Abstandhalten und die Hygienevorschriften. Dort, wo gedankenlos getrunken wird, bilden sich im Nu die „Corona-Hotspots“, die zur exponentiellen Verbreitung des Virus führen – Historiker werden im Tiroler Ischgl das Paradebeispiel sehen. Während sich andere Risikofaktoren wie eben Alter, Fett oder körperliche Gebrechen nicht so leicht aus der Welt schaffen lassen, ist dies beim Alkohol recht simpel: Es reicht ein Verkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum. Und es reicht, wenn dies­ zeitlich begrenzt umgesetzt wird: so wie in München, wo schon mehrmals ein nächtliches Alkoholverbot verfügt wurde. Dass damit auch alkoholbedingte Gewalt und Verkehrsunfälle reduziert werden könnten, sei nur nebenbei erwähnt. Sogar Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer hat bereits über Alkoholverbote nachgedacht. Es wäre fast schon fahrlässig, diesen Hebel nicht zu nutzen – als temporärer Verzicht im Sinne der Allgemeinheit.

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