Ein Gesetz auf möglichst niedrigem Niveau

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Ministerin Doris Bures ordnete für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine „Mindestumsetzung“ an. Die Wünsche ihrer Kolleginnen aus dem Justiz- und dem Innenministerium bleiben unberücksichtigt.

Empörung über politische Begehrlichkeiten von Kolleginnen scheint nicht ihre Sache zu sein. Eine klare Linie vertritt Infrastrukturministerin Doris Bures sehr wohl: Wenn das Innen- und das Justizministerium weitere Instrumente zur Bekämpfung von Verbrechen für notwendig erachten, dann seien diese in aller Sorgfalt zu diskutieren, aber „nicht in das Telekommunikationsgesetz hineinzupacken“. Genau daran scheitert derzeit die endgültige Begutachtung des Gesetzesentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung durch den Datenschutzbeirat. Womit das ohnehin schleppende, von Säumigkeitsstrafe bedrohte Verfahren zur Umsetzung der EU-Richtlinie neuerlich ins Stocken gerät. Doch die rasche Umsetzung war ohnedies nie ein Anliegen von Bures. Ganz im Gegenteil.

Die Infrastrukturministerin ist zuständig für das Telekommunikationsgesetz. In diesem sollen, EU-konform, Provider zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden. Die parallel erforderlichen Anpassungen im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung waren für die Beamten aus dem Inneren und der Justiz die Einflugschneise, Wünsche anzumelden: Sie wollen die Daten nicht nur zur Bekämpfung des Terrorismus, sondern auch für jene gegen Kleinstkriminelle einsetzen, wie Die Presse aufdeckte. Das geht Bures, die ohnedies voll der Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung ist, zu weit. Sie hatte ohnedies angeordnet, die EU-Richtlinie nur in einer Mindestform umzusetzen, sich stets gegen „Übererfüllung“ ausgesprochen. Das will sie durchsetzen. Und gibt ihren Minister-Kolleginnen Bandion-Ortner und Fekter einen anderen Auftrag mit nach Brüssel.

Zurück an den Start für die EU?

Man solle die Forderung des Datenschutzrates aufgreifen, meint Bures, und die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene überprüfen. Dies müssten die Justiz- und die Innenminsterin in deren zuständigem Rat in Brüssel auf die Tagesordnung bringen, denn dieser Rat habe auch die Richtlinie erlassen. Und Bures nennt Gründe, das Verfahren nochmals aufzurollen.

So hätten mehrere Mitgliedsstaaten Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Richtlinie. Diese stamme aus dem Jahr 2006, doch nach dem inzwischen geltenden Lissabon-Vertrag hätte das Europäische Parlament mehr mitzuentscheiden als damals. Dieses sollte gehört werden, denn mittlerweile gelte die Charta der Grundrechte. Und es seien gerade Grundrechte, in welche durch die „hochsensible Materie“ der Vorratsdatenspeicherung eingegriffen werde. In Deutschland (siehe unten) brachten Bürger und Politiker die Sache deswegen vor das Verfassungsgericht.

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