Der dem Nationalrat unlängst vorgelegte Umwelt-Bericht enthält erfreuliche und unerfreuliche Nachrichten: Erfreulich ist der Rückgang der Schwefeldioxid-Werte in der Luft und die Verbesserungen im Gewässerschutz, unerfreulich der Anstieg der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Nähe der Inntalautobahn und das jährliche Überschreiten der Alarmgrenze für Ozon-Immissionen. Hohe Nitratbelastungen gibt es noch immer in Grundwasser-Gebieten. Besorgnis besteht für den österreichischen Wald, besonders im Bereich der Ozonbelastung und des Schwefeleintrages. Desgleichen ist die Reduktion der
Marilies Flemming, Familienministerin, und ÖVP-Generalsekretär Michael Graft, Anwalt, überbieten sich jetzt darin, einen Umfaller noch zu einer Heldentat zu erklären.
Das Gutachten der Rektorenkonferenz zur künstlichen Befruchtung liegt vor. In drei zentralen Punkten berühren diese Richtlinien jedenfalls christliche Wertvorstellungen. Trotzdem können dabei Nicht-Christen zu anderen Schlußfolgerungen kommen als Christen. Daher müssen ethische Argumente überzeugend für beide Gruppen vorgebracht werden.
Christian Broda forderte in der Monatszeitschrift,.Zukunft” (April 1985) die Abschaffung der lebenslänglichen Haftstrafe: ein solcher Freiheitsentzug sei „zutiefst inhuman”. ”
„Nehmen wir an, der Täter wird ausgeforscht und zu einer Geldstrafe verurteilt - ist es da nicht recht und billig, die eingezahlte Geldstrafe dem Opfer zur Verfügung zu stellen?“ So lautet die Fragestellung im Initiativantrag des ÖVP-Justizsprechers Dr. Walter Hauser, der von der Voraussetzung ausgeht, daß im neuen Strafrecht wohl gegenüber früher vermehrt Geldbußen an Stelle von Haftstrafen „verhängt“ werden, daß aber deswegen die Verbrechensopfer nicht besser gestellt werden als nach dem alten Recht: Denn die Geldbußen kassiert der Staat.Ein grundsätzliches „Ja“ zum