In kaum einem zweiten Land Kontinentaleuropas verfügen die Katholiken über ein so fundiertes Selbstverständnis wie in Österreich — auf der Ebene der Theorie. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat, zwischen kirchlichen und politischen Gliederungen ist theoretisch voll und ganz geklärt. Es gibt keinen ernstzunehmenden Politiker, der nicht betont, wie sehr das Ende aller Monopolansprüche und der Identifizierung von Kirche und(christlichsozialer) Partei zu begrüßen ist.Die Wirklichkeit sieht freilich anders aus. Da werden Katholiken der politischen Naivität geziehen, die ein
Man kann Herrn Professor Erma- cora nur voll und ganz zustimmen, wenn er schreibt, daß man eine Person nicht deshalb verhaften darf, „weil sie sich unbeliebt gemacht zu haben scheint“. Man muß selbstverständlich auch dem Herrn Bundesminister Prof. Klecatsky („Politik gegen das Recht?“, „Die Furche“ Nr. 47/1966) voll und ganz zustimmen, wenn er schreibt, daß „in einem Rechtsstaat die Prüfung der Haftfrage nur auf Grund des Gesetzes erfolgen“ kann. Das sind wohl Selbstverständlichkeiten, die auch im Aufsatz „Der Rechtsstaat als Fassade“ nicht angezweifelt wurden; dort
PLANPOST FREIHEIT — PROGRAMMIERTER ODER MENSCHLICHER MENSCH? Von Fritz Klenner. Europa-Verlag, Wien-Frankfurt-Zürich, 1966. 192 Seiten, Paperback S 78.—.
SOZIALISMUS UND STAAT. Hans Kelsen. — Eine Untersuchung der politischen Theorie des Marxismus, 8. Aufl., eingeleitet und herausgegeben von Norbert Leser, Verlag der Wiener Volksbuchhandlungen, Wien 1965, 176 Seiten, Paperback, S 52.—.
»IE ÖSTERREICHISCHE REVOLUTION. Von Otto Bau e r. Verlag der Wiener Volksbuchhandlung, Wien, 312 Seiten, S 145.— / MENSCH UND GESELLSCHAFT. Von Karl Renner. Verlag der Wiener Volksbuchhandlung, Wien, 398 Selten, S 168.—.
Die Laiengerichtsbarkeit, die Teilnahme juristisch nicht vorgebildeter Staatsbürger an der Rechtsprechung im allgemeinen, an der Strafrechtspflege im besonderen, ist eine Idee der demokratischen Strömungen und ist auch als solche über Großbritannien und Frankreich nach Mitteleuropa gekommen. Zwar gab es bereits im Karolingerreich „Schöffengerichte“, doch wurden diese Institutionen im Laufe des Mittelalters zurückgedrängt, um mit dem Aufkommen des Inquisitionsprozesses (Constitutio Criminalis Carolina, 1532) völlig zu verschwinden. Erst als Protest gegen den Absolutismus und seinen
Von der Zeit der Kelten bis Harold Wilson spannt Höpfl einen Bogen britischer Geschichte, Geschichte der Insel ebenso wie Geschichte des größten Imperiums, das die Welt je gesehen hat. Farbig werden dem Leser der Normanneneinfall und die Rosenkriege, das Intermezzo der Republik und die Ära der beiden Pitts geschildert. Das Buch erhebt keinen Anspruch, als wissenschaftlich qualifiziert zu werden, was auch bei einer Geschichte Englands auf 300 Seiten gar nicht möglich wäre. Ausgezeichnet wird das Buch durch einen lockeren, journalistischen Stil, der dem nur empirisch faßbaren Phänomen