Seit Kriegsende klingt immer wieder in den wirtschaftspolitischen und sozialen Debatten das “Wort Vollbeschäftigung auf. Es entspricht dem „Füll Employment“ der englischen Wissenschaft. Der gegenwärtige Bundesminister Gruber schrieb im Vorwort seines 1946 veröffentlichten Buches „Voraussetzungen der Vollbeschäftigung“, diese trete vom Standpunkt des Arbeitswilligen aus ein, wenn jedermann eine seinen Wünschen entsprechende Beschäftigung findet. Unter dem Druck praktischer Verhältnisse müsse man aber einschränkend sagen, daß es ausreicht, wenn die Beschäftigung seinen
Zu den Institutionen der alten Donau- . monarchie, die mit ihrem engeren fachlichen Wirken völkerverbindende, kulturelle Leistungen verbanden, zählt das Reichsgesetzblatt, das kürzlich seinen hundertjährigen Bestand feierte. Es bot die Grundlage einer einheitlichen Rechtsprechung für alle Länder und Völker der Monarchie, wirkte aber noch darüber hinaus kulturell. Das kaiserliche Patent vom 4. März 1849, das zehn Ausgaben vorsah, nämlich „deutsch, italienisch, magyarisch, böhmisch (zugleich für die mährische und slowakische Schriftsprache), polnisch, ruthenisch, slowenisch
Es gibt Tatsachen, die jedem Menschen in die Augen springen sollten, von der breiten Öffentlichkeit jedoch fast geflissentlich übersehen werden. Dazu gehört die zunehmende Unfallsgefährdung unseres Volkes. 1947 waren bei der österreichischen allgemeinen Unfallversicherungsanstalt früher „Arbeiter- Unfallversicherungsanstalt“ 75.000 Unfälle gemeldet, 1948 waren es bereits 90.000 bei einem Gesamtversicherungsstand von 1,379.000 in Industrie, Handwerk und Bergbau Beschäftigten, Jeder fünfzehnte Versicherte wurde also das Opfer eines Unfalls. Berechnet man die durchschnittliche Dauer
Mit dem Begriffe Statistik verbindet sich meist die Vorstellung von staubigen Ziffern. Wer aber Ernst Misdilers Vorträge besudite, gewann bald die Überzeugung, daß nach einem Lieblingswort dieses Gelehrten Zahlen bloß an der Eingangspforte der Statistik stehen; denn die Hörer seiner Kollegien wurden wenig mit Rechenkünsten geplagt, erfuhren jedoch viel Wertvolles und, Anregendes über den biologischen und beruflichen Aufbau der Völker, über Wohnungsnot, die hieraus erwachsenden gesund-heitlidien und sittlichen Gefahren und die Möglichkeit ihrer Bekämpfung, über Entstehung und
In Wirts'diaftskretsen steht heute die Frage zur Erörterung, ob die künftige gewerbliche Berufsschulung den Lehrling oder den „Anlernling“ bevorzugen soll. Ziel des Anlernverhältnisses ist die Heranbildung des Anzulernenden zu einem Spezialarbeiter, also nicht zu einem Facharbeiter, Fabriksoder Handwerksmeister. Das Anlernverhältnis stammt aus Amerika und wurde durch den Nationalsozialismus, der weniger auf fachgemäße Schulung als auf rasche Bereitstellung von „Einsatzkräften“ für seine Rüstungsbetriebe Wert legte, in Deutschland gefördert. „Lehrling“ und „Anlernling“