Der Schatten des Volksbegehrens

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Zehn Jahre, vier Regierungen, drei Minister/innen: Die 2001 eingeführten Studienbeiträge von 363,36 Euro pro Semester haben einige Köpfe beschäftigt und gefordert. Gelang es den Studierenden nicht, die schwarz-blau-orangen Koalitionen protestierend hinwegzufegen, so scheiterte immerhin das Kabinett Alfred Gusenbauer auch an der Hypothek, die der Ex-Kanzler mit dem Versprechen der Gebührenabschaffung aufnahm.

Werner Faymann ging geschickter vor: Die SPÖ beschloss vor der Nationalratswahl 2008 mit den Grünen und der FPÖ Ausnahmen: Wer in Mindestzeit (plus Toleranzsemester) studiert, ein Auslandssemester absolviert, durch Erwerbsarbeit oder Kinderbetreuung gebremst wird, zahlt nichts. In der Folge entrichten heute nur 15 Prozent der Universitätsstudierenden ein Entgelt. Faymann gewann seine Wahl, der alte und neue Regierungspartner ÖVP war beleidigt und präsentiert seither stetig neue Beitragsmodelle.

Nun lassen sich die Gebühren aus mehreren Gründen befürworten oder kritisieren, beide Seiten argumentieren mit der sozialen Ungerechtigkeit des je anderen Modells. Am Ende bleibt aber nicht nur die faktische Inkonsequenz, FH-Studierende den Ländern zu überlassen - in Wien ist zu zahlen, in Vorarlberg nicht usw.; es bleibt die Tatsache, dass ein hinsichtlich des Bundesbudgets kleiner Posten (geplante Einnahmen 2011: 68,98 Milliarden; Erlös der Studiengebühren 2007, als alle zahlten: knapp 150 Millionen Euro) eine ernsthafte Hochschulreform seit einer Dekade ausbremst.

Umso mehr lässt die aktuelle Entwicklung hoffen: Einen Tag vor dem längst bekannten Präsentationstermin des kommenden Bildungsvolksbegehrens luden die zuständigen Ministerinnen samt Sozialpartnern am Mittwoch plötzlich zum "Bildungsdialog“ ein. Der lange Schatten, den Hannes Androsch vorauswirft, könnte die Regierung zum wirklich überfälligen Schritt hin zur Sonne bewegen.

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