Entrechtet in den Lebensherbst

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Die Zahl der Sachwalterschaften nimmt dramatisch zu. Vor allem altersdementen Menschen in Pflegeheimen werden immer öfter die bürgerlichen Rechte aberkannt. Zu oft, warnen Experten. von

Lore G., 83 Jahre alt und schwer dement, ist in gewisser Weise ein Prototyp: Wie 25 Prozent aller über 80-Jährigen leidet sie unter Störungen des Gedächtnisses, der Urteilsfähigkeit und der Wahrnehmung. Wie rund 35.000 Österreicherinnen und Österreichern wurde ihr deshalb vom Pflegschaftsgericht ein Sachwalter zur Seite gestellt, der ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln soll. Und wie in vielen Fällen gibt es mit dieser Entscheidung nichts als Probleme. Fortsetzung Seite 2

Seit Monaten kämpft ihre Tochter Ulrike G. gegen den Beschluss des Richters an, der ihrem Bruder die Sachwalterschaft über die geistig verwirrte Mutter zugesprochen - und damit eine Ende 2001 ausgestellte Pflegevollmacht der Mutter an die Tochter übergangen hat. Seitdem herrscht zwischen den Geschwistern Krieg: "Mein Bruder wollte sie einfach ins Heim stecken, da hat sie durchgedreht", empört sich die Psychotherapeutin, während ihre Mutter apathisch in die Ferne blickt.

Umso kämpferischer gibt sich die Tochter: Ihr Ziel sei es, die Mutter zu sich nach Hause zu nehmen und sie dann in einer deutschen Alzheimer-Klinik behandeln zu lassen. Vor allem aber fordert sie eine Änderung des Sachwalterrechts zugunsten von Vollmachten - und eine Fortbildungspflicht für Richter: "Die machen das mit einem Federstrich: Für die ist eine Sachwalterschaft bei alten Menschen ganz normal."

Familiäre Kollisionen

Auch wenn der Fall Lore G. durch familiäre Animositäten besonders undurchsichtig ist, so sind doch Streitigkeiten im Zuge einer Sachwalterschaft keine Seltenheit: "Im Alltagsbetrieb kommt es oft vor, dass sich die Richter mit den Angehörigen nicht wirklich auseinandersetzen", weiß Albert Maresch vom Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft. "Sie bestellen einfach einen Sachwalter und hoffen, dass sie den richtigen erwischen. Wenn in der Familie nicht alles eitel Wonne ist, dann kann das auch schiefgehen." Gerade wegen dieses Risikos - etwa vorgezogene Erbschaftsstreitigkeiten - schrecken immer mehr Pflegschaftsrichter vor diesem Schritt zurück. Lieber bestellen sie "neutrale" Personen: Vereinssachwalter, Rechtsanwälte, Notare.

Über mangelnde Auslastung kann keiner von ihnen klagen, nimmt doch die Zahl der Sachwalterschaftsverfahren seit Beginn der 90er Jahre rasant zu. Derzeit werden in Österreich rund 35.000 Menschen rechtlich vertreten, davon 6.000 von den 140 hauptberuflichen und 666 ehrenamtlichen Mitarbeitern des Vereins für Sachwalterschaft. "Die Anfragen der Gerichte werden immer mehr, doch wir haben beschränkte Ressourcen", klagt Albert Maresch.

Die Ursachen für diesen Anstieg blieben lange Zeit unerforscht. Erst jüngst brachte eine Untersuchung des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie etwas Licht ins Dunkel: Demnach werden Sachwalterschaftsverfahren zu zwei Dritteln für Personen angeregt, die das 60. Lebensjahr überschritten haben. Wieder zu zwei Dritteln kommt die Anregung von einer Behörde oder einem Heim. Fazit: Je älter (und dementer) die Menschen werden, je öfter sie alleinstehend sind und in einem Pflegeheim landen, desto größer wird der Bedarf nach einer rechtlichen Absicherung durch Dritte.

Wenn erst einmal ein Antrag auf Sachwalterschaft eingebracht wurde, ist der Ausgang jedenfalls gewiss: Fast durchwegs enden die Verfahren (im Jahr 2001 etwa 8.000) mit der Bestellung eines rechtlichen Vertreters (7.450), obwohl diese Maßnahme laut Gesetz eigentlich als letztes Mittel zur Unterstützung von psychisch kranken oder geistig behinderten Menschen vorgesehen ist - und das auch nur dann, wenn sie mit Hilfe ihrer Familie nicht mehr in die Lage versetzt werden können, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen.

Und noch etwas stimmt bedenklich: Meist wird der Sachwalter "für alle Angelegenheiten" bestellt - was de facto einer Entmündigung, wie sie bis zum modernen Sachwalterrecht von 1984 vorgesehen war, verdächtig nahe kommt.

Welchen Begriff man auch verwendet: Tatsache ist, dass der persönliche Spielraum der alten Menschen wesentlich eingeengt wird. Dennoch regen Alten- und Pflegeheime oft und gern eine Sachwalterschaft für ihre Bewohner an: "Für uns ist es kein Problem, wenn jemand besachwaltert ist. Es ist für uns sogar meistens wesentlich einfacher, einen Ansprechpartner zu haben, der die Rechtsgeschäfte abwickelt", gesteht Johannes Wallner, Präsident des Dachverbandes Österreichischer Heimleiter. Das neue Heimaufenthaltsgesetz und das Heimvertragsgesetz lassen die Zahl der Sachwalterschaften voraussichtlich noch weiter in die Höhe schnellen (siehe unten).

Klärende Vollmacht

Eine Tendenz, die Peter Schlaffer, Geschäftsführer des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, mit gehörigen Bauchschmerzen verfolgt: "Es kann nicht sein, dass wegen der Bezahlung offener Frisörrechnungen ein Sachwalter bestellt werden muss." Statt ihre Rechte einzuschränken, sollte man demente Personen mit mehr Sozialarbeitern unterstützen. Auch eine gesetzliche Verankerung der Vorsorgevollmacht könnte dazu führen, die Sachwalterschaftszahlen in Grenzen zu halten - ein Vorschlag, der sich auch im ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm findet und im Rahmen einer Reform des Sachwalterrechts umgesetzt werden soll. Ziel der Vorsorgevollmacht ist es, noch vor dem Schwinden der Geisteskräfte eine bestimmte Person mit der späteren Verrichtung seiner Geschäfte zu betrauen - um familiären Zwist wie bei Lore G. zu vermeiden.

Auch in einem anderen Bereich sieht der Verein für Sachwalterschaft Reformbedarf: "Niemand, auch nicht das Gericht, hat einen Überblick darüber, wer wie viele Personen besachwaltert", meint Albert Maresch. Vor allem unter den Rechtsanwälten und Notaren ortet er einen regelrechten Wildwuchs: "Die wenigsten Rechtsberufler, die etwa in Wien als Sachwalter tätig sind, vertreten weniger als 100 Personen. Doch wenn jemand 100 oder bis zu 700 Klienten hat, sind die gesetzlichen Anforderungen, nämlich persönlicher Kontakt, unmöglich einzuhalten."

Seitens der Anwaltskammer weist man diese Zahlen zurück: "Das ist schlichtweg unmöglich - außer man hat einen Mitarbeiterstab von 20 Leuten, doch ich kenne nur kleine Kanzleien, die so etwas machen", betont Brigitte Birnbaum, Vizepräsidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer. Dass keine Meldepflicht für Sachwalterschaften besteht, bestätigt sie jedoch: "Ich weiß auch nicht, wie viele Scheidungen jemand macht."

Unbequeme Geister

Nur bei persönlichem Kontakt mit der besachwalterten Person können freilich Missstände entdeckt werden. Das wurde der Öffentlichkeit spätestens durch den jüngsten "Lainz-Skandal" in Erinnerung gerufen: Es war Harald Haas, ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins für Sachwalterschaft, der durch hartnäckige Beschwerden die Mängel bei der Pflege seiner Klientin im Geriatriezentrum am Wienerwald publik machte.

Kritische Geister wie Haas wird man in Zukunft noch viel öfter brauchen: Waren 2000 in Österreich rund 90.500 Demenzkranke zu verzeichnen, so werden es nach Berechnungen des Wiener Psychiaters Johannes Wancata im Jahr 2050 bereits 233.800 sein. Sie alle werden an Störungen des Gedächtnisses, der Urteilsfähigkeit und der Wahrnehmung zu leiden haben. Wie schon heute Lore G. Höchste Zeit, ihnen - etwa durch eine gesetzliche Verankerung der Vorsorgevollmacht - wenigstens ein familiäres Tohuwabohu zu ersparen.

Nähere Informationen beim Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft unter (01) 330 46 00 und www.vsp.at.

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