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Nach der Schule in den Sozialbereich schnuppern und sich in einem anderen Umfeld besser kennenlernen: Das bietet das Freiwillige Soziale Jahr. In Österreich gibt es einige Institutionen, wie das Diakonische Jahr oder den Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste, in dessen Programm sich derzeit rund 240 Menschen befinden. Zehn bis zwölf Monate sind die Freiwilligen als reguläre Mitarbeiter in den verschiedensten Bereichen wie Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen oder Seniorenheimen tätig.

Judit Marte-Huainigg ist ehrenamtliche Vorsitzende des Vereins. Es seien oft junge Menschen nach der Matura, die sich für ein soziales Jahr entscheiden. Die Freiwilligen werden pädagogisch betreut und begleitet. So seien im Programm auch Reflexionsseminare vorgesehen.

Ein Problem sieht Huainigg in der fehlenden gesetzlichen Grundlage für das Freiwillige Soziale Jahr. In der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundesgesetz zum Freiwilligen Sozialen Jahr bereits 1964 verabschiedet. Huainigg wünscht sich, dass ein österreichisches Freiwilligengesetz neben dem finanziellen Aspekt auch sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Qualitätssicherung regelt. Derzeit haben Akteure des Freiwilligen Sozialen Jahres z. B keinen gesetzlichen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Waisenpension. Es wurde 2006 zwar eine monatliche Förderung von 150 Euro als Ersatz für den Entfall der Familienbeihilfe gewährt. Damit verbundene Leistungen wie z. B. vergünstige Tickets für die öffentlichen Verkehrsmittel sind nicht inkludiert.

Laut Sozialministerium ist ein Gesetzesvorschlag für ein Freiwilligengesetz in Arbeit. Das Freiwillige Soziale Jahr sei darin ein wesentlicher Punkt. Dabei wird auch intensiv mit dem Österreichischen Freiwilligenrat zusammengearbeitet. Neben einer Definition freiwilligen Engagements soll das geplante Gesetz auch die Aspekte Dienstfreistellung und Entgeldfortzahlung im Katastrophenfall behandeln. (s. k.)

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