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Gesetzliche Einkommensgrenzen für Topmanager? Nein!

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Wie viel ist genug? Brigitte Quint und Manuela Tomic diskutieren im dieswöchigen „Lass uns streiten!“ gesetzliche Einkommensgrenzen für Topmanager.

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Wie viel ist genug? Brigitte Quint und Manuela Tomic diskutieren im dieswöchigen „Lass uns streiten!“ gesetzliche Einkommensgrenzen für Topmanager.

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Nein, der Staat sollte sich nicht in die Lohnfindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einmischen. Es gibt andere Mittel und Wege die fetten Gehälter in den Führungsetagen unter die Lupe zu nehmen: Grundsätzlich sollte es die Sache der Eigentümer sein, wie viel sie ihren Managern und Managerinnen bereit sind zu zahlen. Es ist schließlich ihr Geld, um das es geht. Das gilt ganz besonders bei Familienunternehmen. Anders bei Aktiengesellschaften. Hier können bzw. könnten Miteigentümer schon jetzt einfordern, dass die Gehälter der Vorstände einzeln veröffentlicht werden. Dasselbe gilt für Abfindungen, Managerpensionen oder Boni. Einen Schritt weiter gehen jene, die über Gehälter sogar abstimmen lassen. Die Erfahrung, vor allem aus dem Ausland, zeigt, dass ein verständlicher Vergütungsbericht für die Aktionäre und die Öffentlichkeit eine dämpfende Maßnahme ist, einen gewissen Druck erzeugt und überirdische Honorare einzudämmen vermag.

Dass sich der Staat bei der Höhe der Gehälter heraushalten sollte, heißt aber nicht, dass er sich in puncto Steuerpolitik in dieser Angelegenheit ebenfalls zurücknehmen muss. Es gibt längst Vorschläge, die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen zu begrenzen. Zwar sollten Unternehmen ihren Managern zahlen dürfen was sie wollen - aber es gibt keinen Grund diese Top-Gehälter zu 100 Prozent als Betriebskosten von der zu zahlenden Steuer abzusetzen. Ein Kompromiss könnte sein, das nur bis beispielsweise 500.000 Euro zu ermöglichen.

Dem Finanzministerium ist für solche Belange übrigens der „Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance“ angegliedert. Dieser hat den Auftrag, sich unter anderem damit auseinandersetzen, wie es gelingt, Top-Verdiener nicht auf dem Rücken der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein Vermögen anhäufen zu lassen. Längst sollten staatsnahe Betriebe dieser Maxime folgen müssen. Das ist größtenteils nicht der Fall. Bedauerlich ist auch: Die besagte Arbeitsgruppe scheint ziemlich zahnlos zu sein, innovative Ideen halten sich offenbar in Grenzen.

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