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Geistiger Schutz

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Daß die dünnsten Büchlein oft zu den besten zählen, das beweist die Nr. 2 der Grillhof-Schriften, die einen neuen Beitrag zu der vom Bundesministerium für Unterricht geleiteten „Geistigen Landesverteidigung“ liefert. Einleitend betrachtet der deutsche Universitätsprofessor Dr. von der Heydte „Die Stellung des .Soldaten in der Gesellschaft“, gültig für alle Staaten, in denen der Soldatenstand seit 1945 abgewertet wurde. Abgeordneter Regensburger referiert sehr übersichtlich über das völlig unzureichende Wehrbudget und über die bedenkliche Lage in der Frage des Verfügungsrechtes über das Bundesheer. Dr. Kunzenmann tritt mutig für die Pflege des österreichischen Soldatengeistes ein, weil nicht bloß ohne Geld, sondern auch ohne Geist eine Landesverteidigung unvorstellbar ist. Im einzelnen wäre zu den durchwegs lehrreichen und verbreitungswerten Abhandlungen zu sagen, daß der Hinweis auf Seite 26, es laste auf dem ersten Bundesheer „das Odium, innenpolitisch eingesetzt worden zu sein“, in einem gewissen Widerspruch steht zu Seite 37, wo zu lesen ist, daß auch das zweite Bundesheer zum innenpolitischen Einsatz gesetzlich verpflichtet ist. Wird also im Einsatzfall die eidliche Pflichterfüllung des zweiten Bundesheeres auch als odiös zu bezeichnen sein? Vielleicht wäre auch noch zu überlegen, ob die Veröffentlichung von sogenannten ohnehin höchst problematischen und anfechtbaren Meinungsbefragungen gerade in Wehrfragen (Seite 76 ff.) vom wehrpsychologischen Standpunkt aus opportun ist.

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