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Dr. Kreisky dementiert „Furdie“-Bericht

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Uber Ersuchen Bundeskanzler Dr. Kreiskys veröffentlicht die „Furche“ folgende Stellungnahme seines Büros zu den in Nummer 32 vom 8. August 1970 erschienenen Artikeln „Das unbeweisbare Nein“ und „Wer mit Hunden schläft, steht mit Flöhen auf“:

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Uber Ersuchen Bundeskanzler Dr. Kreiskys veröffentlicht die „Furche“ folgende Stellungnahme seines Büros zu den in Nummer 32 vom 8. August 1970 erschienenen Artikeln „Das unbeweisbare Nein“ und „Wer mit Hunden schläft, steht mit Flöhen auf“:

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„In der letzten Nummer der ,Furche' stand zu lesen, Bundeskanzler Dr. Kreisky habe nach Erscheinen der Huemer-Story dem Chefredakteur des ,SpiegeV, Johannes K. Engel, eine Gegendarstellung zu dessen Enthüllungen' angeboten. Der Kanzler soll, nachdem Engel eine redaktionelle Prüfung des Wahrheitsgehaltes dieser Gegendarstellung angekündigt hatte, den Hörer erbost aufgelegt haben.

Das empörte Hörerauflegen ist unterblieben: denn Dr. Kreisky hat mit dem ,SpiegeV'-Chefredakteur nie über das erwähnte Thema gesprochen. Das in der .Furche' ebenfalls erwähnte Telephongespräch mit dem Herausgeber des deutschen Nachrichtenmagazins, Rudolf Augstein, hat zwar stattgefunden, aber auch hier folgt ein Fehler gleicher Machart: Dr. Kreisky hat bei Augstein nicht ,erfolglos intervenieren' können, weil er gar nicht interveniert hat. Er hat dem ,SpiegeV-Herausgeber lediglich mitgeteilt, ihre jahrelange Bekanntschaft verpflichte ihn, ihm mitzuteilen, daß er offensichtlich hier einer Mystifikation zum Opfer gefallen sei.

Bundeskanzler Dr. Kreisky stellt bei dieser Gelegenheit neuerdings fest, daß es erstens kein Stillhalteabkommen zwischen SPÖ und FPÖ gibt und daß zweitens der FPÖ keinerlei finanzielle Zuwendungen in irgendeiner Form in diesem oder einem anderen Zusammenhang gewährt wurden.

Zu dem auf Seite 5 der gleichen Ausgabe ohne Angabe des Verfassers veröffentlichten Artikel, in dem auf die Kontroverse um die angebliche Äußerung Doktor Kreiskys über Simon Wiesenthal Bezug genommen wird, ist zu sagen, daß anläßlich der Überprüfung des Interviews durch einen Mitarbeiter Dr. Kreiskys eine Photokopie des Originalmanuskripts angefertigt wurde. Diese liegt im Bundeskanzleramt zur Einsicht auf, und jeder kann sich davon überzeugen, daß die bewußte Äußerung nicht darin enthalten ist.“

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