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Zwischen Staat und Kirche

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Nach dem Zusammenbruch der ^ DDR wurden die früheren J. 1 Länder innerhalb kürzester Zeit wiederhergestellt. Die Neuregelung der Grenzen der kirchlichen Jurisdiktionsbezirke dauerte länger. Die meisten von ihnen waren nur provisorisch von westdeutschen Diözesen abgetrennt gewesen. Nun sollen Staatsverträge zwischen dem Vatikan und den jeweiligen Landesbehörden den neuen Status festschreiben.

Solche Vorgänge zogen sich auch nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg lange hin. 1924 unterzeichnete der Nuntius in Rayern, Eugenio Pa-celli, der spätere Papst Pius XII., das Konkordat mit Rayern. Am 14. Juni 1929 - vor 65 Jahren - folgte das Konkordat mit Preußen, mit dem das Bistum Berlin und das Erzbistum Paderborn neu geschaffen wurden.

Am 5. Juni 1933 unterzeichnete Bundeskanzler Engelbert Dollfuß in

Rom das Konkordat mit Österreich, sechs Wochen später bekam auch Adolf Hitler sein Reichskonkordat -um sich das Schweigen der Kirche zu sichern.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verweigerten SPD wie SPO in beiden Ländern lange die Anerkennung der von in ihren Augen illegalen Regierungen abgeschlossenen Staatsverträge mit dem Vatikan. In der Rundesrepublik entschied 1957 das Rundesverfassungsgericht, daß das Konkordat im Verhältnis zum Rund weiter Gültigkeit habe. In Österreich erklärte 1957 die Koalitionsregierung in einer Note an den Vatikan, daß die Gültigkeit des Konkordats grundsätzlich anerkannt werde. Der Vermögensvertrag und die Diözesan-verträge über die Schaffung der Diözesen Eisenstadt, Innsbruck und Feldkirch regelten dann zwischen 1960 und 1968 die offenen Fragen und paßten die Diözesangrenzen den schon 1919 neugezogenen Staatsgrenzen an.

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