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Osterreich als Modell für die EU

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Der Bericht der Bundesregierung über die EU-Verhandlungen bezeichnet das „Umweltpaket” als „sehr zufriedenstellende Lösung”. Diese Einigung „basiert auf der grundsätzlichen Anerkennung der höheren österreichischen Normen und Standards zum Umwelt- und Gesundheitsschutz und bedeutet somit nicht nur einen wichtigen Verhandlungserfolg für Osterreich, sondern darüber hinaus eine generell bedeutsame Manifestation zunehmenden ökologischen Bewußtseins in Europa.” Und eine Presseinformation des Umweltministeriums hält fest: „Die europäische Umweltpolitik wird künftig von österreichischen Standards geprägt sein.” Ein erster Schritt sei gesetzt worden, „die Umweltnachzügler unter den EU-Ländern auf das Niveau der Beitrittskandidaten zu bringen. Im einzelnen wird auf folgende Ergebnisse verwiesen:

■ Umweltstandards: Osterreich kann seine strengeren Standards vier Jahre lang beibehalten. In dieser Zeit wird die EU ihre Normen überprüfen mit dem Ziel, „gemeinsame Normen auf möglichst hohem Niveau zu erreichen”. Danach gilt in Österreich das bis dahin beschlossene EU-Umweltrecht. Insoweit dann Unterschiede bestehen, könne Österreich Artikel 100a Absatz 4 des Unionsvertrags in Anspruch nehmen, der in begründeten Fällen Sonderregelungen erlaubt. Österreich hat sich auch vorbehalten, die EU mit einer Verlängerung der Frist für das Bestehen strengerer Bestimmungen hierzulande zu befassen. Damit habe die Union der Umwelpolitik der Beitrittskandidaten „implizit Modellcharakter” zuerkannt.

■ Verbotene Stoffe: Verbote und Beschränkungen bei Pentachlor-phenol, Kadmium, Alkali-Manganbatterien, Kadmiumgehalt in Düngemitteln, Benzol im Benzin, Schwefel im Heizöl, usw... dürfen vier Jahre aufrecht bleiben. Gleiches gilt für Österreichs strengere Kennzeichnungsvorschriften. Verbleites Benzin bleibt verboten.

■ Abfälle: In Österreich gibt es eine längere Liste gefährlicher Abfälle (sie dürfen ohne Genehmigung nicht exportiert und importiert werden) als in der EU. Während einer Übergangszeit von zwei Jahren darf Österreich seine strengeren Bestimmung beibehalten und sich in dieser Zeit in den zuständigen Gremien der EU für eine Verlängerung der EU-Liste einsetzen.

Noch heuer tritt eine EU-Verpackungsrichtlinie in Kraft. Sie schreibt das Sammeln und Verwerten von Verpackung vor.

■ Atompolitik: Österreich darf seine eigene Kernenergiepolitik weiterverfolgen. Ausländischer Atommüll darf nicht ins Land. Die Bundesregierung strebt weiterhin eine Schrittmacherrolle bei der Schaffung eines atomkraftwerkfreien Mitteleuropa an. CG

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