7112252-1996_02_08.jpg
Digital In Arbeit

Auseinanderdriftende Umweltstandards

19451960198020002020

Österreich fühlt sich als Umweltmusterland. Ist die EU ein Umfeld, in dem weitere Bemühungen um umweltgerechtes Wirtschaften eher gefördert oder gebremst werden?

19451960198020002020

Österreich fühlt sich als Umweltmusterland. Ist die EU ein Umfeld, in dem weitere Bemühungen um umweltgerechtes Wirtschaften eher gefördert oder gebremst werden?

Werbung
Werbung
Werbung

Eurosklerose war noch vor einem Jahrzehnt der in Zusammenhang mit Europa am häufigsten genannte Begriff. Eine stagnierende europäische Gemeinschaft ohne Visionen auf der einen Seite, ein starrer Block kommunistischer Staaten auf der anderen, verhieß nichts Gutes. Zukunftslosigkeit und der Mangel an politischen Perspektiven bedingten die Lähmung Europas.

Seither ist vieles geschehen. Die Europäische Union hat sich zum größten und engsten Wirtschaftsraum der Welt zusammengeschlossen. Die Union wurde im Vorjahr um Österreich, Schweden und Finnland erweitert. Noch in diesem Jahrzehnt will man eine gemeinsame europäische Währung - den Euro - schaffen. Europa hat zweifellos an Attraktivität gewonnen, es gibt außer der Schweiz und Norwegen kaum einen europäischen Staat, der sich der Union nicht anschließen möchte.

Der „Eiserne Vorhang" ist dahin-geschmolzen und die Integration Osteuropas ist die nächste Jahrhundertaufgabe, für welche die institutionellen Weichen rasch neu gestellt werden müssen. Europa ist wirtschaftlich zwar ein Riese geworden, politisch aber - wie die traurigen Vorgänge am Balkan zeigen - ein zahnloser Zwerg geblieben. Eine gemeinsame Außen-, Verteidigungs- und Finanzpolitik ist unabdingbar für die Europäische Union als ernstzunehmenden Akteur auf der Bühne des Weltgeschehens. Die Union muß gleichzeitig erweitert und vertieft werden, wie dies geschehen soll, weiß allerdings noch niemand genau.

Je näher Europa zusammenwächst, desto stärker wächst bei vielen seiner Bürger der „Euroskeptizismus". Brüssel wird zum Synonym für Bürokratie und Geldverschwendung. Die Bevölkerung beklagt, daß die politischen Zentralen immer mehr an den tatsächlichen Ängsten und Sorgen seiner Bürger vorbeiregieren. Arbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung, Minderheitenrechte werden nicht genug berücksichtigt, alles werde über einen Kamm geschoren. Zurück bleiben Kompromisse, mit denen niemand glücklich ist. Immer größer wird dadurch der Bedarf, Europa seinen Bürgern zu erklären.

Als die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1951 in Rom gegründet wurde, stand die wirtschaftliche Integration der sechs Gründungsstaaten im Mittelpunkt. Seit 1986 gehört der Umweltschutz mit der Schaffung der Einheitlichen Europäischen Akte zu den vertraglich verankerten Aufgaben der Gemeinschaft. In Artikel 130r des EG-Vertrages werden die umweltpolitischen Ziele der Union erstmals genauer definiert. Sie sollen:

■ die Umwelt schützen und erhalten sowie ihre Qualität verbessern,

■ die menschliche Gesundheit schützen, ,

■ für eine umsichtige Verwendung der natürlichen Ressourcen sorgen und

■ internationale Maßnahmen zur Bewältigung von Umweltproblemen fördern.

Die Bedeutung des Umweltschutzes in der Europäischen Union ist in den letzten Jahren zwar gewachsen, dennoch ist sie noch weit davon entfernt, eine „Umweltunion" darzustellen. Der gemeinsame europäische Wirtschaftsraum sowie die Freiheit des Verkehrs von Personen, Gütern, Kapital und Dienstleistungen haben noch immer Vorrang.

Da es weder eine wirksame Kontrolle noch effektive Sanktionsmöglichkeiten des Europäischen Gerichtshofes gibt, hat kein einziges Land der Union alle EU-Umweltrichtlinien fristgerecht in die nationale Gesetzgebung integriert. Die Richtlinien zur Ümweltverträglichkeitsprüfung dienen als klassisches Beispiel. Obwohl sie schon auf EU-Ebene einen Kompromiß darstellen, wurden sie in Deutschland erst nach einem zehnjährigen Instanzenweg, letztendlich in einer sehr moderaten und „verwässerten" Form in nationales Recht übertragen. Auch der Europäische Rechnungshof bemängelt das große Vollzugsdefizit der Umweltprogramme, die ihren Zielen, was die praktische Umsetzung betrifft, kaum gerecht werden.

Erst der Vertrag von Maastricht verankert das Ziel des „beständigen, nicht inflationären und umweltverträglichen Wachstums" in den Statuten der Union. Wichtiger ist jedoch ein geändertes Gesetzgebungsverfahren. Um Beschlüsse nach Artikel 130r, der normalerweise für die Umweltgesetzgebung herangezogen wird, zu fassen, war bisher Einstimmigkeit erforderlich.

Nunmehr entfällt bei den meisten umweltrelevanten Entscheidungen das Vetorecht einzelner Mitgliedsstaaten. Der Pferdefuß dabei ist, daß Regelungen, die ausdrücklich den Umweltschutz zum Ziel haben, auch weiterhin dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegen.

Auch die Rolle des traditionell umweltfreundlich eingestellten Europäischen Parlaments wird deutlich auf-» gewertet. Durch die Verfahren der „Zusammenarbeit" und „Mitentscheidung" ist es in große Teile der EU-Rechtsschöpfung miteingebunden. Für internationale Abkommen, Ernennungen der Kommission, Aufgaben des Struktur- und Kohäsions-fonds, ist seine Zustimmung erforderlich.

Bei der diesjährigen Regierungskonferenz zur Revision des Maastrichter Vertrages entscheiden die Staats- und Regierungschefs der 15 Mitgliedstaaten über die künftige politische und institutionelle Gestalt der Europäischen Union. Dabei bietet sich die Chance, das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und den umfassenden Schutz von Natur und Umwelt zur tragenden Grundlage der Union zu machen. Nur auf dieser Basis kann ein neues europäisches Bürgerbewußtsein als nötwendige Voraussetzung für eine dauerhafte politische Einigung geschaffen werden. Ohne ein solches Bewußtsein bleibt die Europäische Union ein bloßer Zweckverband ohne Rückhalt in der Bevölkerung.

■ Ein „Ökologischer Rat" sollte als „Umweltgewissen" in das Gesetzgebungsverfahren der EU integriert werden. Seine Aufgabe wäre es, zu allen umweltrelevanten Gesetzen und zum EU-Haushalt Stellung zu nehmen.

Er sollte auch das Recht besitzen, Änderungsanträge in die erste und zweite Lesung des Europäischen Parlamentes .einzubringen. Darüber hinaus könnte er die Vergabe von EU-Strukturmitteln auf ihre Umweltverträglichkeit prüfen. Seine Mitglieder sind vom Europaparlament mit qualifizierter Mehrheit für fünf Jahre zu wählen.

■ Struktur- und Kohäsionsfonds sind die Schlüsselelemente für eine kohärente ökonomische und soziale Entwicklung in Europa. Eine Überarbeitung der Kriterien, nach denen Mittel vergeben werden, ist notwendig. Es muß sichergestellt werden, daß ihre Investitionen tatsächlich die nachhaltige Entwicklung und nicht wie bisher hauptsächlich Straßenbauprojekte und andere große Infrastrukturen unterstützen. Zudem muß in allen Stadien der Planung, Durchführung und Kontrolle von Vorhaben der freie Zugang zu umweltrelevanten Informationen garantiert sein.

■ Mehr als die Hälfte der europäischen Haushaltsmittel fließen in die gemeinsame Agrarpolitik. Anstatt sich nahezu ausschließlich am Wettbewerb und an der Förderung der industriellen Landwirtschaft zu orientieren, muß die Verpflichtung zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft, die die Vielfalt der Landschaften bewahrt und die Biodi-versität erhöht, verankert werden.

Subsidiarität ist das neue Zauberwort, das die Kluft zwischen den europäischen Institutionen und ihren Bürgern verringern soll. Es bedeutet mehr Bürgernähe, mehr demokratische Legitimität, die Verlagerung von Entscheidungen näher an die Basis. Es ist ein Instrument zur Optimierung der Aufgabenverteilung zwischen der europäischen, der nationalen und der regionalen Ebene.

Durch dieses Prinzip könnte man auch den Gordischen Knoten zwischen der EU-Erweiterung und ihrer Vertiefung lösen. Es muß nicht alles auf europäischer Ebene gelöst werden, was auf nationaler oder gar regionaler Ebene leichter behandelbar ist.

Subsidiarität ohne Mindeststandards ist jedoch nichts wert. Damit kann nämlich jeder machen, was er will. Es sollte auf keinen Fall als Methode zur Rückgängigmachung von Integrationsschritten sein.

Manche Länder wollen beispielsweise im Zuge einer „ökologischen Gegenreformation" durch eine „Re-nationalisierung" von EU-Bestimmungen Wettbewerbsnachteile ausgleichen. Dies führt natürlich zu einem Auseinanderdriften von Umweltstandards innerhalb der Union.

Subsidiarität im Umweltschutz sollte so ausgelegt werden, daß den Nationalstaaten die Verschärfung verbindlicher Mindeststandards ausdrücklich erlaubt ist, auch wenn dadurch ein Handelshemmnis entsteht.

Mit der Umweltpolitik der Europäischen Union ist es sicherlich nicht zum besten bestellt. Oft prügelt man jedoch den falschen. Sehr oft dient die EU den jeweiligen nationalen Ministern nur als Ausrede für eigene Tatenlosigkeit.

Selbst Joschka Fischer, ehemaliger hessischer Umweltminister, meint: „Man hätte ihn erfinden müssen in der Umweltpolitik, diesen Fluchtpunkt Europa mit Sitz in Brüssel, wenn es ihn nicht schon gegeben hätte."

Der Autor ist

Landschaftsökologe, seit 1990 ist am Institut für Landschaftsplanung und Gartenkunst der Technischen Universität Wien tälig und war Mitarbeiter an einer Studie der TU über die EU- Umweltpolitik

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung