Wer was dürfen soll in Europa

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Die ersten 16 Artikel der neuen EU-Verfassung stehen zur Debatte. Sie sehen vor, wofür Brüssel künftig zuständig sein wird.Eine Podiumsdiskussion in Wien ging der Frage nach, wie die EU-Gesetzgebung sinnvoll geregelt werden kann.

Mit 430 gegen 79 Stimmen hat das Europäische Parlament vorige Woche eine Verlängerung des österreichischen Transitvertrags abgeschmettert. Die absehbare Folge: freie Fahrt für rund 80 Prozent der Transit-Lkws. Empörung in Österreich. "Ja, dürfen's denn das in der EU?", fragt sich der mit den Gepflogenheiten nicht vertraute Österreicher.

Wer in der Europäischen Union was darf, wird derzeit im "Konvent zur Zukunft Europas" abgehandelt. Der Entwurf zu den Verfassungsartikeln 1 bis 16, den das Konventspräsidium vor einer Woche zur Begutachtung vorgelegt hat, gibt erste Antworten auf diese Frage. Darin geht es allerdings nicht nur um die Kompetenzverteilung, sondern zunächst um die Werte, zu denen sich die Gemeinschaft bekennt. Sie werden in Artikel 2 aufgezählt: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte. "Die Union strebt eine friedliche Gesellschaft an, in der Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität herrschen," heißt es darin.

Nachhaltigkeit als Ziel

Artikel 3 rundet dann das Bild der angestrebten Ziele ab: "ein Europa der nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und sozialer Gerechtigkeit ..." zu entwickeln. Erfreulich, dass Nachhaltigkeit eine zentrale Stellung eingeräumt wird.

In den Artikeln 8 bis 16 wird geregelt, wie die Kompetenzen verteilt werden sollen. Artikel 11 zählt die Bereich auf, in denen allein die Union zuständig ist: die Zollunion, die gemeinsame Handelspolitik, die Währungspolitik für die Länder, die den Euro eingeführt haben, sowie die "Erhaltung der biologischen Meeresschätze". Ein Großteil der Bereiche fällt unter geteilte Zuständigkeit (Artikel 12): Verkehr, Energie, Sozialpolitik, Umwelt, Gesundheitswesen ... Da stellt sich sofort wieder die Frage: Wer macht was? Darauf gibt es zwar keine direkte Antwort, es werden aber Prinzipien angeführt, die bei der Zuordnung von Kompetenzen zum Tragen kommen sollen.

Da gilt Folgendes: Um agieren zu können, muss die Union eigens ermächtigt werden, denn "alle der Union nicht durch die Verfassung zugewiesenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedsstaaten." Weiters wird die Union nur subsidiär tätig, also nur "sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können." Ihr Agieren muss außerdem verhältnismäßig sein, darf also das für die Erreichung des Zieles "erforderliche Maß" nicht überschreiten.

Unzufrieden mit dieser Lösung zeigte sich Alexander Winterstein, Mitarbeiter der EU-Kommission, im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum Thema "Zwischen Effizienz und Bürgernähe: ist Subsidiarität die Lösung?" vergangenen Freitag in Wien: "Bei geteilten Kompetenzen geht es um die Frage: wer ist besser geeignet, die eine oder andere Maßnahme zu treffen? Das ist kaum zu judizieren. Fragt man etwa: Wer macht jetzt was im Verkehr?', dann findet man keine Antwort."

"Ein sehr guter Entwurf"

Ungeklärt sei auch, mit welchen Mitteln die Union bestimmte Fragen regeln soll. Ihre Instrumente sind für die Mitgliedsstaaten von sehr unterschiedlicher Relevanz: Verordnungen sind nämlich bindend für alle, während Richtlinien nur Ziele vorgeben und Empfehlungen überhaupt unverbindlich sind.

Maria Berger (SPÖ) und Reinhard Rack (ÖVP), beide EU-Parlamentarier, Mitglieder des Konvents und bei der Veranstaltung ebenfalls auf dem Podium, zeigten hingegen Zufriedenheit: "Was jetzt im Entwurf vorliegt, ist sehr gut" (Berger). Über genauere Abklärung der Zuständigkeiten fänden Diskussionen statt, deren Ergebnisse in Teil 2 der Verfassung ihren Niederschlag finden würden.

Eines zeichne sich aber ab, betonten beide: Europa brauche in einigen Fragen mehr Kompetenzen, vor allem in der Außen- und Sicherheitspolitik. Das sehe man jetzt in der Irak-Krise. Auch bei zahlreichen Hearings sei dieser Wunsch geäußert worden, stellte Rack fest. Vielfach gehe Brüssel allerdings zu sehr ins Detail, etwa wenn die Neigung von Traktorsitzen oder die Krümmung von Gurken vorgeschrieben wird. Da seien Änderungen notwendig.

Ausufernde EU-Regulierungen ließen sich durch die Einrichtung eines "Frühwarn-Modells" eingrenzen. Dieses bestehe darin, die nationalen Gesetzgeber jeweils darauf aufmerksam zu machen, wenn die Kommission ein Thema zu regulieren beabsichtigt (Artikel 16 sieht solches vor). "Wenn europäische Themen zur Entscheidung anstehen, sollte Europa insgesamt, von Brüssel bis zur lokalen Gemeinde, dies als Thema empfinden. Dann haben wir die Chance, zu abgerundeten Lösungen zu kommen," forderte Rack.

Ob das Problem allerdings so leicht zu lösen sein wird, erscheint fraglich, wenn man erst nimmt, was Maria Berger über die EU-Gesetzgebung berichtet: "Wir werden immer gescheiter: Schon die Kommission ist sehr gescheit. Wir im Parlament versuchen dann, noch gescheiter zu sein ... Und so schauen die Regelungen auch aus. Ich habe oft ein schlechtes Gewissen, wenn wir im Europäischen Parlament abstimmen, zu einem Paragrafen noch zehn Subparagrafen einfügen, um das letzte Detail zu regeln ..."

Die EU-Gesetzgebungsmaschinerie also ein schwer zu bändigender Moloch mit fragwürdiger Effizienz? Fast hat es den Anschein, wenn Reinhard Rack auch noch berichtet, man bekomme in Europa nie das, was man aus örtlicher Perspektive brauche, sondern "einen europäischen Brei." Denn: "Man muss sich sehr intensiv um Verbündete bemühen. Und um solche zu finden, muss man von den eigenen Interessen hergeben. Nur durch Kompromissfähigkeit kann man zu einem größeren Votum kommen."

Diesen Nachteilen seien aber auch die Vorteile der EUZugehörigkeit entgegenzustellen, hält Berger fest. Die laufenden WTO-Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen (GASP) machten das deutlich: "Welche Rolle könnte Österreich spielen, wenn wir allein in den GASP-Verhandlungen säßen? Keine. So aber bauen wir eine gemeinsame europäische Verhandlungsposition auf - was mühsam genug ist. Aber sie hat ein ganz anderes Gewicht."

Die Großen an die Kandare

Und Reinhard Rack ergänzt: "Die einzige Möglichkeit, die Großen in Zaum zu halten, ist die Union. Eine gewaltige Errungenschaft der Gemeinschaft ist dies: Alle befinden sich in der Situation der Minderheit, auch die Großen, die ihr Gewicht gerne in die Waagschale werfen. Es gibt aber keine Mehrheitsnation. Daher sind alle darauf angewiesen, etwas zu geben, um etwas zu bekommen."

Somit zeichnet sich ab, dass die EU auch nach ihrer Erweiterung funktionsfähig bleiben und manche Abläufe effizienter gestalten wird. Eine eindeutige Klärung der Kompetenzen von Zentrale und Mitgliedsländern dürfte aber bei der gegebenen europäischen Konstellation Wunschtraum bleiben.

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