Österreich neu erfinden

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Seit vier Monaten tagt der Österreich-Konvent: Über die Perspektiven eines ambitionierten Projektes, das die Verfassung des Landes den Erfordernissen des 3. Jahrtausends anpassen soll.

Am 2. Mai 2003 wurde er gegründet und seit 30. Juni ist er an der Arbeit: der Österreich-Konvent. Er soll dem Land eine neue Verfassung bescheren. Keine leichte Aufgabe, wenn man das Schicksal bisheriger Versuche zur Staatsreform bedenkt. Ludwig Adamovich, Ex-Präsident des Verfasungsgerichtshofes, gab dem Projekt in einem SN-Interview auch nur eine 50:50-Chance.

Dem halten Befürworter entgegen, in Österreich müsste doch gelingen, was sogar auf EU-Ebene erfolgreich bewältigt wurde. Wie immer: Es ist ein spannendes Projekt, vielfältig und mit einem riesigen Spektrum an Positionen. Ein Projekt jedenfalls, das alle Bürger bewegen sollte.

Dass Österreichs Verfassung überholungsbedürftig ist, darin sind sich alle einig - die einzige Gemeinsamkeit, die alle 70 Mitglieder des Österreich-Konvents, der Vorschläge für eine Staats- und Verfassungsreform ausarbeiten soll, teilen dürften. Sie ist nämlich weltweit ein Unikum: Sie besteht aus etwa 1.000 Normen, ist also total zersplittert, ein Erbe aus der schwarz-roten Ära. Diese gefiel sich darin, Gesetze in den Verfassungsrang zu hieven, um sie dem Zugriff des einfachen Gesetzgebers oder der Kontrolle des Verfassungsgerichts zu entziehen.

Diese Ruinenlandschaft soll saniert werden. Das ist sozusagen das Minimalprogramm für den Konvent - allerdings nicht dessen einzige Aufgabe. Zumindest eine zweite Pflichtübung ist vorgesehen: die Verfassung an die seit dem EU-Beitritt Österreichs entstandene Rechtslage anzupassen.

Da steht das Land nämlich vor einer merkwürdigen Situation: Es gibt Verfassungsbestimmungen, die in der bestehenden Form nicht mehr gültig sind. Das fängt mit Artikel 1 (!) an. Er schreibt fest, dass Österreichs Recht vom Volk auszugehen habe. Davon ist aber längst keine Rede mehr, kommen doch schätzungsweise 70 bis 80 Prozent des Rechts aus Brüssel.

Aufgaben - jede Menge

Zugegeben: Sollte der Konvent beide Aufgaben erfüllen, wäre das schon sehr beachtlich. Eine Pionierleistung wäre es dennoch nicht, denn andere EU-Staaten haben ihre Rechtssysteme längst an die EU-Mitgliedschaft angepasst.

Wirklich interessant wird die Sache jedoch erst, wenn man sich vor Augen führt, welche Aufgaben den zehn Ausschüssen gestellt wurden. Da geht es um Staatsaufgaben und -ziele, Grundrechte, die Reform der Verwaltung, die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die Finanzverfassung... In all diesen Fragen besteht im Vorfeld keinerlei Einigkeit unter den Beteiligten, dafür aber unterschiedlichste Interessen, denen die neue Verfassung gerecht werden sollte.

Das zeigt schon ein kurzer Blick auf die Wortmeldungen der letzten Woche zum Thema: Da forderte etwa Nationalratspräsident Andreas Khol eine Aufnahme des Gottesbezuges in die Verfassung, was die Grünen postwendend ablehnten. Die "Junge Industrie" ihrerseits plädierte für einen schlankeren Staat und die Übertragung von Kompetenzen der Länder an den Nationalrat, während Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber für die Regionalisierung der Verwaltung eintrat. Die Grünen wiederum brachten die Einrichtung eines "Vetoreferendums" ins Gespräch: Sprechen sich 500.000 Wahlberechtigte in einem Volksbegehren gegen ein konkretes Gesetz aus, sollte dies zu einer Volksabstimmung über die Norm führen.

18 Monate Zeit

Diese Äußerungen deuten an, vor welchen Herausforderungen der Konvent in den 18 Monaten seiner Tätigkeit steht. Plastischer wird deren Vielfalt, wenn man die Stellungnahmen zum Konvent im VP-nahe Politicum 94, einer Publikation des "Steirischen Instituts für Politik und Zeitgeschichte", durchsieht: viele einleuchtende Forderungen, gut argumentiert - aber sehr widersprüchlich. Unwillkürlich entsteht der Eindruck: keine Chance, da jemals auf einen grünen Zweig zu kommen.

Das fängt etwa mit der Forderung an, die Entscheidungsebenen (Gemeinde, Bezirk, Land, Bund, EU) zu verringern. Über das Faktum selbst herrscht noch Konsens, über die Frage jedoch, wo angesetzt werden soll, in keiner Weise. Da argumentieren die einen, im EU-Zeitalter sei es unsinnig, den Ländern Gesetzgebungskompetenz zu lassen. Es gäbe auch kein sachlichen Grund, die Dinge in Vorarlberg anders zu regeln als in Kärnten. Typisches Beispiel: der Tierschutz (Furche 45). Oder der Jugendschutz: Welchen Sinn soll es machen, wenn in Wien das Ausgehverbot anders geregelt ist als in Niederösterreich?

Pseudo-Föderalismus

Diesem Plädoyer für bundeseinheitliche Regelungen wird entgegengehalten, man müsse in Österreich endlich den Föderalismus ernst nehmen. Derzeit sei die vermeintliche Vielfalt unseres Landes "überwiegend folkloristisch und romantisch", ätzt Michael Frank, Korrespondent der Süddeutschen in Wien. Die Stärkung der Regionen liege im europäischen Trend, argumentiert Herwig Hösele, Ex-Bundesrats-Präsident. Frankreich, Italien und Spanien setzten auf Dezentralisierung. Sie käme sogar billiger, wie Vergleiche von Österreich und der Schweiz zeigen: In Sachen Verwaltungskosten schneide Österreich gegenüber dem stärker föderalistischen Nachbarn schlecht ab.

Ein Patt also im Spannungsverhältnis Bund-Länder, das durch Einbindung der Landeshauptleute in den Konvent schwer zu lösen sein wird. Bietet sich also das Einsparen auf den unteren Ebenen an. Nur - auch dort weit und breit kein Konsens.

Aus der Sicht des Bezirkshauptmanns (Josef Marko, Feldbach) ist diese effizienteste Verwaltungsebene zu stärken. Sie sollte zur einzigen Anlaufstelle in Verwaltungssachen werden - auch für Bereiche, die jetzt den Gemeinden zustehen. Ihre Nähe zu den Gemeindemitgliedern brächten letztere"nur zu oft in einen Gewissenskonflikt". Oft seien sie auch überfordert. Sollten außerdem Landes-Verwaltungsgerichte als Instanz über den Bezirken eingerichtet werden - was viele fordern -, könnte man auch noch die Landesregierungen abschlanken. Klingt vernünftig.

Plausibel aber auch, was der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl hervorhebt: In den letzten 50 Jahren seien Staatsaufgaben fast nur in den Städten und Kommunen entstanden. "Sie sind an führender Stelle in die Daseinsvorsorge involviert, fördern die Wirtschaft in ihren Mikrostrukturen, sind die ersten Ansprechpartner für die Bürger." Daher: Mehr Gewicht den Gemeinden in der neuen Finanzverfassung, weil die Lücke zwischen Aufgaben und Mitteln mehr und mehr auseinanderklafft.

Manfred Lind von der Präsidialabteilung der Steirischen Landesregierung sieht das anders. Er fordert, die Gemeinden sollten ihre hoheitlichen Aufgaben an die Bezirksbehörden abgeben und die privatwirtschaftlichen Angenden "regionalen Betriebsgesellschaften übertragen". Was für die Gemeinden dann noch bleibt? Die gewählten Mandatare könnten "in den Aufsichtsgremien der Betriebsgesellschaften die Umsetzung der privatwirtschaftlichen Aufgabenstellungen überwachen."

Weniger Staat, mehr privat also - eine Sichtweise, die der Wirtschaft sympathisch ist. Keinerlei Verständnis für einen solchen Umbau hat Eva Glawischnig von den Grünen. Sie fordert: "Kein Rückzug des Staates aus angestammten Verantwortungsbereichen" in der von der Wirtschaft dominierten Zeit. Da werde man "bei den Grünen auf Granit beißen."

Gepflegte Feindschaft

Allein diese kurze Skizze zeigt, vor welcher Herausforderung die 70 Konvent-Mitglieder stehen. Dabei sollten sich auch Lösungen für Fragen des Finanzausgleichs, der Grundrechte, der Verwaltungsvereinfachung, einer effizienteren Gerichtsbarkeit... finden.

Es stimmt zwar, dass die politische Konstellation heute weniger spannungsgeladen ist als 1920 - damals entstand die derzeitige Verfassung. Aber es ist nur schwer vorstellbar, dass die seit 1999 "in aller Form gepflegte politische Feindschaft" (Reinhard Rack, siehe auch Seite 3) im Konvent so weit überwunden wird, dass es zu tragfähigen Lösungen in diesen Fragen kommt. Gelingt es dennoch, wäre Österreich ein Pionier bei der Modernisierung der Verfassung.

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