Pflegegeld und Familienleistungen

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Das Pflegegeld wird 25 Jahre alt.

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Das Pflegegeld wird 25 Jahre alt.

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Ein sozialpolitischer Meilenstein wird 25 Jahre: das Pflegegeld. Zur Finanzierung von Pflegeleistungen soll es sicherstellen, dass die zu pflegende Person selbst entscheidet, auf welche Weise es verwendet wird. In den Gesetzesmaterialien dazu heißt es sinngemäß, dass es eine Konsequenz der Würde der Empfänger ist, diese Entscheidung zu treffen, weshalb es geboten ist, das Pflegegeld als Geld und nicht als Sachleistung zu gewähren. Diese Argumentation ist nachvollziehbar, obwohl - zumindest theoretisch - damit die Zweckwidmung des Pflegegeldes nicht sichergestellt ist: Autonomie und Zweckwidmung ließen sich in anderen Modellen besser verbinden.

Zu unterstreichen ist aber, dass Autonomie aus der Würde des Menschen resultiert und so weit wie möglich zu wahren ist, und zwar auch dann, wenn gesamtgesellschaftlich verstärkt Sachleistungen in Form von Pflegeeinrichtungen notwendig sind. Auffallend ist daher, dass in anderem Zusammenhang - nämlich bei Familienleistungen - oft eine andere Sichtweise propagiert und an Stelle von Geldleistungen der Ausbau der Sachleistungen in Form von Kinderbetreuungseinrichtungen gefordert wird: Gilt die Autonomie der Familien weniger als jene der Pflegegeldbezieher? Wäre es denkbar, dass jemand fordert, das Pflegegeld zugunsten des Ausbaus der Pflegeheime zu reduzieren?

Sowohl für das Pflegegeld als auch für Geldleistungen für Familien ist aber eine kontinuierliche Valorisierung sachlich geboten: Mangels Valorisierung kommt es zu einer schleichenden Entwertung und damit verdeckt zu einem Verlust an Autonomie, der für die Betroffenen dramatisch ist: Pflegegeld und Familienleistungen haben in den letzten 25 Jahren in Summe etwa ein Drittel ihres Werts verloren. Ob das ein ethisches Verdienst ist?

Der Autor ist Professor für Arbeits- und Sozialrecht und Leiter des Instituts für Familienforschung

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