Vom Konzil zum Gotteslob

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"Ihre vornehmste Form nimmt die liturgische Handlung an, wenn der Gottesdienst feierlich mit Gesang gehalten wird und dabei … das Volk tätig teilnimmt.“ Mit diesem knappen Satz beschreibt das erste große Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Liturgie-Konstitution "Sacrosanctum Concilium“, die Rolle des Singens im Gottesdienst. Am 4. Dezember sind es 50 Jahre, dass dieser Meilenstein der Liturgiereform von den Konzilsvätern beschlossen wurde.

"Tätige Teilnahme“ des Volks ist eines der Schlüsselwörter dieser Reform - und steht eben auch in der Konzilsdefinition über dem Stellenwert des Gesangs im Gottesdienst. Mit dieser Aussage wurde somit das Singen der Gemeinde stark aufgewertet und - weil dadurch eben alle mittun können - theologisch sogar höher gestellt als die oft als Hochform empfundenen "symphonisch“ durchkomponierten Messen mit Orchester und Chor, wo die Gemeinde bloß Zuhörende ist.

In einigen Ländern führte das, nicht zuletzt wegen des Mangels an landessprachlichen Liedern, zu einer regelrechten Notwendigkeit, neues Liedgut zu schaffen (vgl. das Interview mit Huub Oosterhuis, links). Im deutschen Sprachraum gab es allerdings schon lange ein reichhaltiges Repertoire an "Volksgesang“, nicht zuletzt hatte die liturgische Bewegung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch zu einer Potenzierung des geistlichen Liedschatzes geführt.

Dennoch war hier die nachkonziliare Entwicklung gleichfalls überwältigend. Neue und auch populäre Musikstile konnten nun Eingang in die katholische Liturgie finden, nicht alles davon hat - musikalisch wie sprachlich - das erwünschte Niveau, aber unterm Strich verbreiterte sich die mögliche Palette liturgischen Singens ungemein.

Um im deutschen Sprachraum einerseits ein diözesenübergreifendes Liedgut zu etablieren bzw. unterschiedliche Liedfassungen zu vereinheitlichen und andererseits aber auch auf die kirchenmusikalische Qualität und die Tradition Bedacht zu nehmen, wurde 1975, zehn Jahre nach Konzilsende, das Gebet- und Gesangbuch "Gotteslob“ mit einem großen überregionalen und einem kleinen jeweils regionalen Teil eingeführt.

Mehr als 1000 Lieder, Gesänge und Rufe

Fast 40 Jahre später liegt nun dessen Nachfolger, das neue "Gotteslob“ vor - nach jahrelangen Vorarbeiten. Nicht nur die Auswahl neuer und das Entscheiden fürs Beibehalten oder Ausmustern alter Lieder war ein schwieriger Prozess, es gab auch kirchenpolitische Widrigkeiten: So intervenierten etwa konservative niederländische Bischöfe für die Herausnahme der Lieder von Huub Oosterhuis aus dem neuen "Gotteslob“. Das Begehren konnte abgewendet werden, sodass die Oosterhuis-Lieder des alten auch im neuen "Gotteslob“ zu finden sind. Zuletzt kamen noch gravierende Probleme beim Druck dazu, sodass der geplante Einführungstermin des neuen "Gotteslobs“, der 1. Adventssonntag 2013, nicht im ganzen deutschen Sprachraum eingehalten werden kann.

In Österreich, für das ein Volumen von 543.000 Exemplaren vorgesehen ist, soll es das neue "Gotteslob“ jedenfalls bis Weihnachten überall geben, die Diözesen Wien, Gurk-Klagenfurt und Eisenstadt haben die Einführung auf den 1. Fastensonntag 2014 verschoben, die anderen halten am ursprünglichen Termin fest.

Kardinal Christoph Schönborn stellte zum Abschluss der Herbstsession der Bischofskonferenz das neue "Gotteslob“ offiziell vor. Die Österreichausgabe hat 1296 Seiten. Darin sind insgesamt 1107 Lieder, Gesänge, Kehrverse und Rufe enthalten. Rund die Hälfte der weit mehr als 400 Lieder hat eine ökumenische Fassung - diese Praxis des alten "Gotteslobs“ wurde somit auch im neuen beibehalten.

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