Kein Journalisten-Besuch erlaubt

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Anstatt Juan Carlos Chmelir besuchen zu dürfen, muss ich am 4. Juli 2008 beim stellvertretenden Anstaltsleiter der Justizanstalt Garsten vorsprechen. Da ich mich im Besuchsformular als Journalist "geoutet" habe, erklärt mir dieser, darf ich nicht vorgelassen werden. Ich sage dem Beamten, dass ich über dieses Treffen nichts schreiben will und ich noch nicht weiß, ob ich im Fall Chmelir überhaupt weiter recherchiere. Es geht mir um einen persönlichen Eindruck, nachdem mir Chmelir telefonisch seine Geschichte erzählt hat. Daraufhin darf ich Chmelir treffen - mit der Auflage, nichts davon zu veröffentlichen. Daran halte ich mich. Obiger Artikel basiert auf späteren Telefonaten mit Chmelir, Gesprächen mit Silvia Chmelir und dritten sowie Aktenstudien. Mein Ansuchen um ein weiteres Treffen mit dem Gefangenen - als Journalist! - wurde vom Justizministerium untersagt. (wm)

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