
Am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, rückt einmal mehr die Frage in den Fokus, was Arbeit wert ist und welche Lasten sie mit sich bringt. Für mich persönlich entwickelte sich dieses Bewusstsein rasch nach Beginn meiner Ausbildung zum diplomierten Gesundheit- und Krankenpfleger und verstärkte sich in meiner Berufslaufbahn. Ich durfte Patienten nach Operationen mobilisieren und bei der Körperpflege unterstützen, Bewohnerinnen neue Wundverbände anlegen und Sterbende mit ihren Angehörigen in ihrer letzten Lebensphase begleiten. Dabei spürte ich, wie viel Kraft und Energie der Pflegeberuf erfordert und wie viel einzelne freundliche Worte bewirken können. Dies zeigt: Pflege ist weit mehr als bloße Fürsorge, sie ist Beziehungsarbeit, Bewegungsarbeit und psychische Höchstleistung in einem.
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Herzlichen Dank, Ihre Doris Helmberger‐Fleckl (Chefredakteurin)
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Die Gesundheits- und Krankenpflege gehört zu den schönsten, weil sinnstiftendsten Berufen – doch sie gilt auch als eine der physisch und psychisch schwersten Tätigkeiten. Patientinnen mobilisieren und umpositionieren oder über Stunden im Operationssaal stehen belastet den Bewegungsapparat, während Zeitdruck, Personalmangel und emotionale Herausforderungen zusätzlich die Psyche strapazieren. Ob im Krankenhaus, im Pflegeheim oder in der mobilen Pflege: Diese Doppelbelastung ist überall spürbar.
Anerkennung psychischer Belastungen
Vor diesem Hintergrund sind die Pläne der Bundesregierung zur Schwerarbeiterregelung in der Pflege ein ermutigender erster Schritt. Erstmals sollen neben physischen auch psychische Belastungen offiziell anerkannt werden. Doch entscheidend sind klar definierte und praxistaugliche Kriterien für den Nachweis dieser Belastungen. Hier braucht es nun einen konkreten Zeitplan für die Ausarbeitung und die Diskussion mit allen relevanten Playern – und vor allem eine Beteiligung der Pflege selbst an der Definition der Belastungsindikatoren.
Ein zentrales Manko: Die derzeit kommunizierten Eckpunkte lassen offen, wie viele Pflegekräfte tatsächlich von der geplanten Regelung profitieren werden. Diese sieht einen Pensionsantritt mit 60 Jahren nach vollendeten 45 Dienstjahren vor. Eine Ausbildung in der professionellen Pflege kann in der Regel mit 17 Jahren, in den Assistenzberufen oder in der Diplompflege nach der Matura begonnen werden. Selbst bei einem durchgängigen Verbleib im Beruf ist ein Pensionsantritt mit 60 Jahren nur bei vorheriger beruflicher Tätigkeit außerhalb der Pflege erreichbar. Dadurch wird ein großer Teil der Pflegepersonen de facto ausgeschlossen. Entsprechend nachvollziehbar ist der aufgekommene Ärger vieler Kolleginnen und Kollegen. Es bedarf einer raschen Nachbesserung, die auch jüngeren Pflegekräften eine Perspektive auf die Schwerarbeiterregelung bietet.
Ein großer Teil der Pflegepersonen wird de facto ausgeschlossen. Entsprechend nachvollziehbar ist der Ärger.
Besonders Frauen sind mit einem Anteil von über 85 Prozent aller Pflegekräfte von der geplanten Reform betroffen. Hinzu kommt bei ihnen häufig die Doppelbelastung durch Beruf und Familie. Damit wird noch deutlicher, dass die geplanten Mechanismen die Realität der Pflegepersonen gut abdecken müssen. Erst eine echte Anerkennung dieser Doppelbelastung schafft Vertrauen und signalisiert Wertschätzung für Pflegekräfte.
Das Sozialministerium muss deshalb umgehend valide Daten zur Anzahl der potenziell anspruchsberechtigten Pflegepersonen nachreichen. Reicht die Reform nur für einen Teil der Kolleginnen und Kollegen, oder erreicht sie breite Teile der Belegschaft? Nur mit belastbaren Daten lässt sich beurteilen, ob hier tatsächlich ein Durchbruch gelungen ist oder ob erneut ein Teil der Pflegekräfte auf der Strecke bleibt.
Gerechte Bezahlung und mehr Flexibilität
Grundsätzlich begrüße auch ich die Initiative, Pflegekräfte in die Schwerarbeiterregelung mitaufzunehmen und physische und psychische Belastungen gleichermaßen zu berücksichtigen. Langfristig reicht eine Schwerarbeiterpension allein jedoch nicht aus, um den Pflegeberuf attraktiv zu halte. Wir müssen jetzt vielmehr ein umfassendes Maßnahmenpaket schnüren. Dazu gehören:
• eine faire und leistungsgerechte Entlohnung, die der Verantwortung von Pflegekräften gerecht wird;
• valide Personalbemessungsmodelle, die tatsächliche Pflegebedarfe abbilden und eine Flexibilität im Alltag zulassen;
• flexible Arbeitszeitmodelle, die Familie, Weiterbildung und Beruf vereinbaren;
• gezielte und geförderte Fort- und Weiterbildungsangebote;
• eine weitere Digitalisierung im Pflegealltag, von elektronischer Pflegedokumentation bis zur effizienten Nutzung der Künstlichen Intelligenz;
• und schließlich die Anerkennung der Pflege als Gesundheitsdienstleister mit Direktverrechnung gegenüber der Sozialversicherung.
Nur durch das Zusammenspiel dieser und weiterer Elemente kann es gelingen, die oft zitierten Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern, die Berufsidentität zu stärken und die Lücke beim Personalmangel zu verkleinern. Die Schwerarbeiterregelung kann hier ein bedeutender Baustein sein. Doch sie muss präzise ausgestaltet und in ein ganzheitliches Reformpaket eingebettet werden – damit Pflegende auch über den 1. Mai hinaus spürbare Entlastung erfahren und wir nicht dieselben Dinge Jahr für Jahr erneut diskutieren müssen.
Der Autor ist Vorsitzender des Landesverbandes Steiermark des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV).
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