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Freie Notenbank

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Die Unabhängigkeit der Notenbank und das Verbot der Staatsfinanzierung sind für die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung wichtiger als viele andere Verfassungsbestimmungen und ebenso wichtig wie Verfassungsbestimmungen über das Budget. *

Zwei Dinge sollen klargestellt werden: Erstens kommt es nicht nur auf die Unabhängigkeit der Notenbank an als vielmehr auch auf das Verbot, Staatsbudgets zu finanzieren ... Es sollte also nicht nur die direkte Finanzierung der Staatsschuld durch die Notenbank verboten werden, sondern auch jede indirekte Finanzierung, die auf Grund einer Vereinbarung der Notenbank mit der Regierung zustande kommt.

Zweitens geht es keineswegs darum, den Notenbanken einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu belassen. Gesetzliche und verfassungsrechtliche Beschränkungen der Notenbankfinanzierungen können im Interesse der Währung und der Tätigkeit der Zentralbank selbst liegen.

Der Umstand, daß die Notenbank keinem Forum unmittelbar und mit ihren einzelnen Maßnahmen verantwortlich ist, macht sie zu einer Institution, von der heute jene unpopulären Entscheidungen getroffen werden können und müssen, die zur Korrektur derGe-fälligkeitsdemokratie notwendig sind. Die Notenbank wird damit zu einem Fixpunkt in dem der Währung gefährlichen politischen und ökonomischen Kampf um die Verteilung •

Eine regelmäßige Anhörung des Notenbankpräsidenten durch ein öffentliches parlamentarisches Forum würde der Noten-bankleitung Gelegenheit geben, die Politik ihres Institutes vor dem Gesetzgeber als einem wichtigen Partner in der Stabilitätspolitik zu erläutern. Sie würde in Währungsfragen den Lernprozeß der Abgeordneten und der Öffentlichkeit fördern und nicht zuletzt die Notenbank selbst zwingen, ihrer Geldpolitik mehr Kontinuität und Transparenz zu verleihen, eine konsequentere „Manöverkritik" zu pflegen und aus Fehlern rascher zu lernen.

Da gegen die Finanzierung eines akzeptablen Budgetdefizits aus echten Ersparnissen im nichtstaatlichen Sektor wenig oder unter Umständen sogar nichts einzuwenden ist, ist das hier vorgeschlagene verfassungsrechtliche Verbot der Budgetfinanzierung durch die Notenbank wahrscheinlich der bessere, konsequentere und wohl auch leichtere Weg als das verfassungsrechtliche Begehren nach einem ausgeglichenen Budget, i

Auszüge aus:

DIE WAHRUNG - EINE OFFENE FLANKE STAATLICHER VERFASSUNGSORDNUNG. Von Wolf gang Schmitz, Schriftenreihe der Bundeswirtschaftskammer Nr. 49, Wien 1983, öS 80,-.

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