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k. k. oder k. u. k. ?

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Robert Musil schreibt in seinem Roman „Der Mann ohne Eigenschaften": „Eines der beiden Zeichen k. k. (kaiserlich-königlich) oder k. u. k. (kaiserlich und königlich) trug dort (in der österreichischungarischen Monarchie) jede Sache und Person, aber es bedurfte trotzdem einer Geheimwissenschaft, um immer sicher unterscheiden zu können, welche Einrichtungen und Menschen k. k. und welche k. u. k. zu rufen waren."

Der Unterschied ist den meisten Heutigen nicht mehr bekannt, des-

und Transleithanien (Länder der ungarischen Krone: Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien).

Praktisch resultiert daraus: Es gibt einen k. u. k. Korporal, Feldwebel, Leutnant, Hauptmann usw. (mit Ausnahme bei der österreichischen Landwehr und der ungarischen Honved), aber nur einen k. k. Rechnungsrat, Bezirkshauptmann, Professor usw. In der Literatur bringen die meisten Autoren diese Bezeichnungen heillos durcheinander, wobei sie k. u. k. bevorzugen.

Aus einer Fülle von Beispielen sei nur einiges angeführt: Willy Haas spricht in seinen Erinnerungen „Die literarische Welt"(München 1960) von einem alten, verkalkten k. u. k.

halb gehen die Bezeichnungen willkürlich durcheinander. Den Schlüssel zu dieser „Geheimwissenschaft" bietet der sogenannte „Ausgleich" zwischen Österreich und Ungarn vom Jahre 1867, der die Doppelmonarchie verfassungsmäßig installierte: Österreich und Ungarn bilden nach innen hin selbständige konstitutionelle Staaten, nach außen hin aber stellen sie eine Einheit dar, was in der Gemeinsamkeit der Wehrmacht und der diplomatischen Vertretung zum Ausdruck kommt.

Infolgedessen sind die Institutionen und Angehörigen des Heeres, der Kriegsmarine und des Außenamtes k. u. k., die übrigen k. k. (beim Finanzministerium, das k. k. ist, gibt es eine Dachorganisation, das Reichsfinanzministerium für gemeinsame Aufgabenbereiche, das k. u. k. ist). Auf spezielle Differenzierungen (z. B. im Hofstaat des gemeinsamen Monarchen Franz Joseph) kann in diesem Rahmen nicht eingegangen werden.

Die Doppelmonarchie umfaßt zwei Reichshälften: Cisleithanien, das sind die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder der österreichischen Hälfte (Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Krain, Görz, Gradiska, Istrien, Dalmatien, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Bukowina)

(statt k. k.) Steuerbeamten. Ernst Trost schreibt in seinem Buch „Das blieb vom Doppeladler" (München 1966) von „k. u. k. Finanzämtern" im alten Österreich. Das ist doppelt unrichtig, denn die heutigen Finanzämter hießen damals Steueradministrationen und waren natürlich auch k. k.

Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Adalbert Stifter wird in diversen Büchern immer wieder als k. u. k. (statt k. k.) Schulrat und später Hofrat bezeichnet. Joachim Schondorff kennt in der Einleitung zur ersten Auflage seiner österreichischen Lyrik-Anthologie „Zeit und Ewigkeit" (Düsseldorf 1978) nur eine k. u. k. Monarchie, weit über die Grenzmarke von 1867 zurück. Und Werner Burkhardt läßt in einer Rezension der Oper „Ari-adne auf Naxos" anläßlich der Salzburger Festspiele 1979 („Die Zeit" vom 3. 8. 1979) den Text des Hof-mannsthalschen Vorspiels in einer „k. u. k. Kanzleisprache" vor sich gehen, obwohl der Autor die Ereignisse in der späten Barockzeit lokalisiert hat.

Robert Musil hat jedenfalls gewußt, warum er den Beamtenstaat der Monarchie „Kakanien" und nicht „Kaukanien" genannt hat.

Der Autor ist emeritierter Universitätsprofessor für österreichische Literaturgeschichte in Salzburg.

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