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Länder wollen Flexibilität

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Am 23. Jänner setzt der Unterausschuß des parlamentarischen Verfassungsausschusses seine Beratungen über die Wahlrechtsreform fort. Obwohl man sich haarigen Details bisher noch nicht gewidmet hat, wurde von den Bundesländern eine heikle Frage neu angeschnitten.

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Am 23. Jänner setzt der Unterausschuß des parlamentarischen Verfassungsausschusses seine Beratungen über die Wahlrechtsreform fort. Obwohl man sich haarigen Details bisher noch nicht gewidmet hat, wurde von den Bundesländern eine heikle Frage neu angeschnitten.

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Noch im Vorjahr wurde Bundesländervertretern die Möglichkeit einräumt, zur Reformvorlage (FURCHE 23/1991) im Unterausschuß Stellung zu nehmen. Eine Premiere in der Prozedur, aber eine logische: Weil das Bundeswahlrecht durch die sogenannte Homogenitätsklausel in der Bundesverfassung (Artikel 95) den Ländern enge Grenzen für die Gestaltung ihrer eigenen Wahlordnungen steckt.

Mehrere Länder sind mit diesem Korsett unzufrieden und wollen eine Aufhebung, wenigstens eine Lockerung. So gibt es für Natio-

nalrats- und Bundespräsidentenwahlen jetzt zwar das Wahlrecht für Auslandsösterreicher, bei Wahlen zu Landtagen und Gemeindevertretungen ist das hingegen nicht möglich. Es ist nicht einmal möglich, einem Wahlberechtigten, der sich am Wahltag zu seiner Gebietskörperschaft außerhalb seines Bundeslandes oder seiner Gemeinde aufhält, die Stimmabgabe einzuräumen. Wer etwa bei Gemeinderatswahlen in der Nachbargemeinde im Krankenhaus liegt, ist heute von der Wahl praktisch ausgeschlossen. Oder am Beispiel Kärntens, wo die Frage sogar bei Landtagswahlen zum quantitativen Problem wird: Ein großer Teil der Oberkärntner Bevölkerung wird außerhalb des Landesgebietes, nämlich in Osttirol, krankenhausmäßig versorgt - und fällt damit derzeit um das Wahlrecht um.

Allerdings dürften die Chancen, daß es durch eine Art Briefwahl -wie für Auslandsösterreicher auf Bundesebene - zu einer bürgerfreundlichen Lösung kommt, am SPÖ-Widerstand scheitern.

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