![7040423-1990_14_18.jpg 7040423-1990_14_18.jpg](https://www.furche.at/images/content/7040429-1280x658c-1990_14_18.jpg)
Dreißig Forderungen stellten die Länder 1985 an den Bund. Das Land Vor- arlberg verdichtete im Frühjahr 1989 diesen Forderungskatalog zu einem acht Punkte Pro- gramm, das sich wie folgt zu- sammensetzt:
1. Zentrale Bundesangelegen- heiten sollen dem Land in Form der sogenannten „mittelbaren Bundesverwaltung" übertragen werden: Im Bereich der Wild- bach- und Lawinenverbauung, in der Durchführung des Denk- malschutzes, bei der Entschei- dung über Sesselliftanlagen.
2. Dort, wo das Land im Auf- trag des Bundes tätig ist, soll der Bund den Ländern die Kosten voll abgelten und die Entscheidungsbefugnis des Landeshauptmannes erweitern.
3. In der Erwachsenenbildung sollen Gesetze weiterhin ko- operativ mit dem Bund erlas- sen werden, die Durchfüh- rungskompetenz solle aber das Land bekommen.
4. Da die Länder keine eigene Polizei haben dürfen, soll die Bundesgendarmerie Landesge- setze vollziehen, ohne daß beim Bund für jedes Landesgesetz eine eigene Zustimmung einge- holt werden muß.
5. Der Finanzausgleich zwi- schen Bund, Ländern, Gemein- den soll neu geregelt werden.
6. Das Mietrecht soll vom Land durch eigene Regelungen den regionalen Bedürfnissen angepaßt werden können.
7. Das Land will die Kata- strophenhilfe selbst in die Hand nehmen.
8. Beim Anschluß von Anla- gen an das Abwassernetz will das Land die Kompetenz auch in den noch bestehenden Aus- nahmeregelungen.
Die anderen Bundesländer haben sich mittlerweile diesen Forderungen angeschlossen. Die Bundesregierung hat die- ses Programm allerdings noch nicht sehr gekratzt.