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Schweiz revidiert Bürgerrecht

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Am 4. Dezember haben die Schweizer Stimmbürger darüber zu befinden, ob in Zukunft junge, in der Schweiz aufgewachsene Ausländer sowie Flüchtlinge und Staatenlose erleichtert eingebürgert werden sollen. Eine zweite Vorlage zielt darauf ab, Mann und Frau für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes gleichzustellen.

Die angestrebten Neuerungen sind für die Betroffenen sehr wichtig, große Wellen wirft die

Abstimmung aber keine. Dagegen wettern nur die zwei traditionell fremdenfeindlichen Parteien.

Bei der bevorstehenden Abstimmung in der Schweiz geht es nur um eine Teilrevision des Bürgerrechtes. Am Prinzip, daß Ausländer nur unter strengen Voraussetzungen und erst nach einem langen Verfahren Schweizer Bürger werden können (minimale Aufenthaltsdauer zwölf Jahre) ändert sich ebensowenig etwas wie an der Bestimmung, daß überhaupt kein Anspruch auf Einbürgerung besteht und Kantone und Gemeinden völlig autonom entscheiden können, ob sie einen Ausländer einbürgern.

Für einige Kategorien soll nun aber die Einbürgerung erleichtert werden. Zunächst für die rund 250.000 jungen Ausländer, deren Eltern in der Schweiz als Gastarbeiter tätig sind, die in der Eidge-nossenschaft aufgewachsen sind, die hiesigen Schulen besucht haben, die Sprache und die Dialekte ihrer Schweizer Altersgenossen sprechen und sich in der Schweiz zu Hause fühlen.

Bisher mußten die Angehörigen dieser sogenannten zweiten Ausländergeneration das gleiche langwierige, komplizierte und oft teure Verfahren durchmachen wie neu Zugewanderte.

Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, daß es menschlich und staatspolitisch wichtig wäre, diese jungen Ausländer erleichtert einzubürgern (die Modalitäten wird ein noch zu schaffendes Gesetz regeln).

Ebenfalls erleichtert werden soll die Einbürgerung für Flüchtlinge und Staatenlose. Auch hier sind Regierung und das nahezu einmütige Parlament der Ansicht, daß diesen entwurzelten Menschen geholfen werden soll, wieder eine Heimat zu finden.

Während diese Vorlage auch offene Gegnerschaft findet, die meint, man fördere damit noch die Überfremdung, scheint die zweite Abstimmung eher eine Formsache. Dabei geht es darum, Mann und Frau beim Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes aus familienrechtlichen Gründen gleichzustellen.

Bisher bestand ein erheblicher Unterschied: Wenn ein Schweizer eine Ausländerin heiratet, erhält die Ehefrau sofort und automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Wenn eine Schweizerin einen Ausländer heiratet, muß sich dieser dagegen dem ordentlichen Einbürgerungsverfahren unterziehen, genau wie jeder andere Ausländer.

Dieser diskriminierende Unterschied ist heute kaum mehr zu begründen. Zudem wurde häufig Mißbrauch getrieben, indem Ausländerinnen Schweizer lediglich formell heiraten, um Schweizerinnen zu werden.

Nach der Revision des Verfassungsartikels wird der Ehepartner keineswegs automatisch Schweizer. Aber er kann nach einer noch zu bestimmenden gesetzlichen Frist und auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden.

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