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Soijallehre

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Schon in der Instruktion über einige Aspekte der Theologie der Befreiung“ (1984) fordert die Glaubenskongregation eine Neubesinnung und Entfaltung der kirchlichen Soziallehre. „Jiese Lehre ist keineswegs abgeschlossen. Im Gegenteil, sie ist offen für alle neuen Fragen, die im Laufe der Zeit auftauchen“ (XI, 12). In der zweiten Instruktion über die christliche Freiheit und Befreiung“ (1986) trägt ein ganzes Kapitel die Uberschrift: ,JDie Soziallehre der Kirche im Dienst einer christlichen Praxis der Befreiung“.

Man hat den Eindruck, daß die Glaubenskongregation zur Lösung der sozialen Fragen der kirchlichen Soziallehre mehr Vertrauen entgegenbringt als der Befreiungstheologie.

Im Gegensatz dazu stellte Walbert Bühlmann in Wien bei einer Pressekonferenz fest, daß in den letzten Jahrzehnten in Lateinamerika die kirchliche Soziallehre kaum wirksam wurde, erst die Befreiungstheolögie habe das Engagement vieler Christen provoziert.

Es wäre sehr interessant, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Befreiungstheologie und der kirchlichen Soziallehre herauszuarbeiten. Aufs erste scheint die Befreiungstheologie zwei Anliegen besser zu verwirklichen: die ganzheitliche Sicht des Menschen und die enge Verbindung von Glauben und Leben. Der Befreiungstheologie gelingt es besser, die Energien des Glaubens für die Lösung der sozialen und wirtschaftlichen Probleme freizusetzen.

Daß dies so ist, bestätigt indirekt auch die Warnung der Glaubenskongregation: „Es wäre aber eine schlimme Verkehrung, wollte man sich der Energien der Volksfrömmigkeit bemächtigen, um sie auf ein Projekt rein irdischer Befreiung umzuleiten, das sich sehr schnell als eine Illusion und als Ursache neuer Versklavung offenbaren würde“ (Nr. 98).

Während die kirchliche Soziallehre oft nur Angelegenheit von wenigen Spezialisten ist, bewegt in manchen Ländern die Befreiungstheologie das christliche Volk. Trotzdem: Befreiungstheologie und kirchliche Soziallehre sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern sich gegenseitig befruchten.

Diese Zusammenschau finden wir zumindest in Ansätzen in der zweiten Instruktion der Glaubenskongregation. Nach ihr steht „die Soziallehre der Kirche im Dienst einer christlichen Praxis der Befreiung“. Die Befreiung ist die umfassendere Wirklichkeit. Im Rahmen dieser umfassenden Befreiung bietet die Soziallehre ihre Dienste an.

13. Teil einer Serie zur „Instruktion über die christliche Freiheit und Befreiung“ der römischen Glaubenskongregation.

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