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Was ist Deutschland?

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Das von 1871 bis 1945 „Deutsches Reich“ genannte Staatsgebilde hörte nach der bedingungslosen Kapitulation Anfang Mai 1945 völkerrechtlich nicht zu bestehen auf. Erst mit der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 kam es zu unterschiedlichen Beurteilungen des Faktischen:

Nach der „Identitätstheorie“ besteht das Deutsche Reich in einer der beiden Republiken oder geteilt in beiden fort.

Nach der „Bürgerkriegstheorie“ befindet sich, die DDR in einem Prozeß der Ablösung vom Deutschen Reich, wobei die „Sezessionstheorie“ besagt, daß dieser Prozeß bereits abgeschlossen sei.

Die „Teilstaats-, Teilord-nungs- oder Dachtheorie“ sieht die Bundesrepublik und die DDR als Teilordnungen unter dem Dach des fortbestehenden Deutschen Reiches, dessen völkerrechtliche Hoheitsgewalt von jeder der beiden Republiken für ihren

Bereich ausgeübt wird.

Nach der „Dismembrati-onstheorie“ ist das Deutsche Reich mit der Gründung der beiden Teilstaaten untergegangen, sie sind dessen gleichberechtigte Nachfolger.

Seit dem Grundvertrag

1972 wird die DDR von der Bundesrepublik als Staat, nicht aber als Ausland, das heißt im völkerrechtlichen Sinn als Staat anerkannt. Seit September 1973 sind die Bundesrepublik und die Deutsche Demokratische Republik Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen.

Ein Urteil des Bundesver-f assimgsgerichts vom 31. Juli

1973 stellte die Ubereinstimmung des Grundvertrags mit dem Grundgesetz fest und bezeichnete beide Staaten als „Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk“.

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