7081737-1994_02_03.jpg
Digital In Arbeit

Alle Macht den Landesorganisationen

19451960198020002020

Der Grundsatzbeschluß des OVP-Vorstandes zum Vorwahlregulativ läßt viele Fragen offen.

19451960198020002020

Der Grundsatzbeschluß des OVP-Vorstandes zum Vorwahlregulativ läßt viele Fragen offen.

Werbung
Werbung
Werbung

Bereits im September 1992 einigte sich der Bundesvorstand der ÖVP auf ein weitgehendes, den Gegebenheiten der neuen Nationalratswahlordnung entsprechendes Vorwahlregulativ. Die Kernpunkte: Alle Wahlberechtigten

haben auch bei den VP-Vorwahlen das aktive und das passive Wahlrecht; vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind lediglich Mitglieder anderer Parteien. Alle’ Stimmbürger werden direkt angeschrieben und können — per Briefwahl — an der Listenerstellung mitwirken. Der Wahlmodus ist bundesweit einheitlich, das Ergebnis bindend.

Der Initiator der Reform, der damalige Generalsekretär Ferdinand Maier erhoffte sich eine Zurück- drängung des Einflusses der Bünde und der Landesorganisationen bei der Kandidatennominierung.

Der im Rahmen des Dreikönigs-

treffens der ÖVP (siehe FURCHE 1/94) in Salzburg verabschiedete „Grundsatzbeschluß zum Vorwahlregulativ“ weicht nun in einigen entscheidenden Punkten von den ursprünglichen Intentionen ab. Zunächst heißt es im Beschluß: Jede(r) Wahlberechtigte kann an der Vorwahl teilnehmen Stimmzettel werden an alle Mitglieder der OVP und an der Vorwahl Interessierte zugesandt Von den Landesparteien ist über die Vorwahl entsprechend zu informieren Im Klartext bedeutet das: Jede Landespartei bestimmt für sich, was sie als „entsprechende Information“ für ausreichend hält, ebenso

obliegt es den Ländern, eine Selektion der „an der Vorwahl Interessierten“ durchzuführen. Auch die „Kumulierungsbeschränkungen“ orientieren sich an den Landesregelungen. Von einer bundesweit einheitlichen Regelung oder Durchführung kann nicht mehr die Rede sein.

Und letztlich gilt die Vorwahl bloß für die 43 Regionalwahlkreise, also nur für rund ein Drittel der zu vergebenden Mandate. Der Großteil der Parlamentssitze wird über Reststimmenmandate via Parteilisten vergeben. Eine Verpflichtung, daß sich alle Kandidaten den Vorwahlen stellen müssen, ist nicht zu finden.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung