Ein Recht, nicht Gnade

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Bewegung im Fremdenrecht: Der Verfassungsgerichtshof verlangt, das Aufenthaltsgesetz zu reparieren. Und NGO's hoffen auf die neue Innenministerin.

Der Verfassungsgerichtshof sorgte einmal mehr für Klarheit im Fremdenrecht. Die 14 Verfassungsrichter beauftragen die Bundesregierung, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zu reparieren. Bisher kann ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen nur "von Amts wegen" vergeben werden. Das sei verfassungswidrig, entschieden die Höchstrichter. Und hoben die Passage auf.

Die Verfassungswidrigkeit liegt darin, dass der humanitäre Aufenthalt lediglich auf Initiative der Behörden erteilt werden kann. Es widerspreche aber dem Rechtsstaat, wenn bei Vorliegen "massiver Interessen des Einzelnen" dieser kein Antragsrecht habe. Gehard Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes erklärte nach der ersten von ihm geleiteten Session: "Für Gnadenrechte ist im Rechtsstaat kein Platz."

Der Antrag auf Bleiberecht ist an die Landeshauptleute zu richten, bei einem negativen Bescheid kann beim Innenminister berufen werden, dessen Entscheidung ist vom Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof kontrollierbar. Die Bundesregierung wollte für die Reparatur ein Jahr Zeit. Angesichts der "rechtsstaatlichen Bedenken" gaben die Richter dem Gesetzgeber nur neun Monate: Bis 31. März ist das Gesetz zu reparieren. Auf den Fall Arigona Zogaj habe dies keine Auswirkungen, heißt es.

Vielleicht aber doch: Die Zogajs werden derzeit nicht abgeschoben, weil die Mutter krank ist - tritt keine Verbesserung ihres Zustands bis März nächsten Jahres ein, können Mutter und Kind einen Antrag auf das dann neue humanitäre Bleiberecht stellen - "mit großer Aussicht auf Erfolg", sagt Philipp Sonderegger, Sprecher von SOS Mitmensch, im Gespräch mit der Furche. Im Anschluss an den VfGH-Spruch fordert Sonderegger von der neuen Innenministerin Maria Fekter ein "ordentliches Bleiberecht". Neben den "von den Verfassungsrichtern festsetzten Ecksteinen" gehört für Sonderegger auch der "Aufschub von aufenthaltsbeendeten Maßnahmen" dazu - ansonsten werden weiterhin Menschen unrechtmäßig abgeschoben.

Auch Herbert Langthaler von der "asylkoordination österreich" sieht im Bleiberecht die wichtigste Aufgabe für die Innenministerin. Langthaler hofft bei der Oberösterreicherin Fekter auf weniger Sturheit als bei ihrem Tiroler Vorgänger. Außerdem brauche sich Fekter für keinen Landeshauptmannsessel in Stellung zu bringen, glaubt Langthaler, und "weniger Profilierungssucht tut der Sachlichkeit im Flüchtlingsbereich sehr gut!" CR/WM

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