Pensionssplitting: Ist das fair? Ja

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Es ist die radikalste Ansage im nicht gerade übertrieben radikalen Pensionskapitel des türkis-grünen Regierungsprogramms: das „automatische Pensionssplitting“. Um Altersarmut zu bekämpfen, sollen die Pensionsansprüche von Eltern bis zum 10. Lebensjahr gemeinsamer Kinder zusammengerechnet und je zur Hälfte gutgeschrieben werden. Insbesondere Frauen würden dadurch profitieren, leisten sie doch den überwiegenden Teil der unbezahlten Sorgearbeit. 48 Prozent der Mütter arbeiten Teilzeit (oft unfreiwilig, aber oft genug auch freiwillig), bei den Vätern sind es nur zehn Prozent. Die Folge: Frauen erhalten um durchschnittlich 40 Prozent weniger Pension.

Bereits seit 2005 hätten Eltern sich freiwillig für ein Pensionssplitting entscheiden können – mangels Informationspolitik lag die Zahl der Interessenten aber im homöopathischen Bereich. Dass dieser LastenausgleichsMechanismus nun (wie in Deutschland) der „Normalfall“ werden soll – und man ansonsten einen Antrag stellen und folglich diskutieren muss, ist erfreulich. Wer verschwendet sonst im Babystress schon einen Gedanken an die Pension – oder daran, dass diese Beziehung zerbrechen könnte? Natürlich: Dass Alleinerziehende als besonders Armutsgefährdete hier außen vor bleiben, erfordert zusätzliche Denkarbeit; und absolute Partnerschaftlichkeit kann selbst das Pensionssplitting nicht erzwingen. Auch der Ausbau hochqualitativer Kinderbetreuungsplätze wird dadurch nicht obsolet. Aber das Splitting (wie die SPÖ) mit dem Argument abzulehnen, dass es Frauen zum längeren Zuhausebleiben drängen würde, ist etwas seltsam. Ein wenig Autonomie kann man den Menschen im Zweifel schon zugestehen.

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