Vom "Recht"auf Eucharistie

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Die Gläubigen hätten keinerlei Rechtsanspruch auf die Eucharistie, hieß es bereits zu Beginn der katholischen Weltbischofssynode seitens deren Generalrelators, Kardinal Angelo Scola. Die Eucharistie sei für die Gläubigen ein Geschenk. Die Gläubigen hätten zwar kein Recht auf die Eucharistie, fügte dem der brasilianische Kardinal Hummes hinzu, Aufgabe der Kirche sei es jedoch, den Menschen die Mitfeier der Eucharistie zu ermöglichen. Also gibt es doch zumindest eine berechtigte Erwartung der Gläubigen, Eucharistie feiern zu können und eben deshalb die "Aufgabe", ihnen dies zu ermögliche ?

Immerhin scheint es wenigstens Nuancen in der Betrachtungsweise zu geben. Die Sprache, in der das Thema abgehandelt wird, deckt aber weit mehr auf als einige Nuancen. So wird lieber von "Gläubigen" und seltener von "Getauften" gesprochen. Ersteres klingt mehr nach geduldigem Zuwarten und nach Hinnehmen(müssen) dessen, was kommt. Wer "getauft" ist, hat demzufolge das Grundsakrament empfangen und den Weg zu den anderen Sakramenten geöffnet bekommen. Das ergibt schon mehr Nachdruck für die Frage nach der Eucharistie. Die selbstverständlich "Geschenk" ist, aber ein Geschenk Gottes und nicht eines der Zufälle der Personalplanung der Kirchenleitung.

Hinter der kategorischen Zurückweisung des Begriffs "Recht" steckt aber wohl die Ahnung, dass damit mehr in Bewegung kommen könnte, als man in Bewegung sehen will. Denn "Recht" zieht "Verantwortung" derer nach sich, die im Dienst des Rechtes stehen. Denen gegenüber, denen Rechte zustehen, z.B. weil sie "lebendige Bausteine", vitale "Glieder am Leib Christi" sein sollen und ein Recht auf die Rechenschaft derer haben, denen Verantwortung übertragen ist. Übrigens: in der katholischen Soziallehre und deren Menschen-bild steht das innerkirchlich Zurückgewiesene ganz im Zentrum.

Der Autor ist Pfarrer in Probstdorf und Universitätsseelsorger.

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