Was deckt eine Reiseversicherung?

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Allgemeine Verunsicherung und Angst ist für Veranstalter kein Grund, Reisen kostenfrei zu stornieren. Reiseveranstalter haben feste Rücktrittspauschalen, die sich nach der Anzahl der bis zum Reisebeginn verbleibenden Tage richten. Je nach Reiseart und Zeitpunkt des Rücktritts ergeben sich Stornosätze von zehn bis 85 Prozent des Reisepreises.

Ohne Stornogebühren kommt derjenige davon, dem es gelingt, eine Ersatzperson zu finden, die dann die Reise an seiner Stelle antritt. In solchen Fällen verlangen die Veranstalter nur eine Umbuchungsgebühr. Sie kann allerdings zwischen 900 und 2.500 Schilling betragen.

Eine Reisestornierung kann also teuer kommen. Daher empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Doch Vorsicht, die Versicherung kommt nur in bestimmten Fällen für die vom Veranstalter geforderten Stornogebühren auf. Martin Sturzlbaum, Sprecher des Vorstandes der Europäischen Reiseversicherungs-AG, sagt dazu: "Die Versicherung zahlt, wenn eine Reise umgebucht oder abgebrochen werden muss, weil Unruhen aller Art, Naturkatastrophen oder Epidemien vor Ort die körperliche Sicherheit des Versicherten konkret gefährden und damit die objektive Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Reise eindeutig gegeben ist. Erleidet jemand in diesem Zusammenhang vor Ort einen Schaden an Leib und Leben, also einen Unfall oder ähnliches, sind sowohl die Krankenhauskosten wie auch die Rückholkosten abgedeckt."

Darüber hinaus deckt eine Reiseversicherung auch folgende Fälle ab, die entweder der versicherten Person oder nahen Angehörigen widerfahren: Tod, Unfall, unerwartete schwere Erkrankungen, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit. Schaden am Eigentum infolge von Feuer, strafbarer Handlungen Dritter oder so genannter Elementarereignisse (zum Beispiel Überschwemmungen) bei Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund unerwarteter Kündigung oder bei Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit.

"Nicht gedeckt ist, dass jemand wegen Unruhen, Naturkatastrophen, oder wie es jetzt der Fall ist, wegen des Terrors seine Reise in jedes x-beliebige islamische Land stornieren kann", meint Sturzlbaum. Nach den Ereignissen in New York hätten sich Leute sogar gefürchtet, nach Berlin, Griechenland oder Madrid zu fliegen. Das geht nicht. "Sich einfach nur zu fürchten ist kein Grund, dass eine Reise kostenlos storniert wird," warnt er vor übertriebenen Hoffnungen.

Welches Reiseziel gilt derzeit als sicher?

Neben den Reiseveranstaltern und Reisebüros bieten die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen des Außenministeriums eine Orientierungshilfe. Auskünfte gibt es rund um die Uhr beim Bürgerservice des Außenamtes unter der Rufnummer 01/53115/4411 oder Internetadresse www.bmaa.gv.at/index.html.de.

"Bereits bei der Buchung werden die Kunden gezielt und umfassend über die Sicherheitslage der betreffenden Reisedestination informiert", erklärt Elisabeth Rehulka, Generalsekretärin des Österreichischen Reisebüro- und Reiseveranstalter Verbandes (ÖRV). "Wir sind uns der großen Verantwortung für unsere Kunden bewusst. Wir haben natürlich kein Interesse daran, sie in die Gefahr zu schicken", sagt Rehulka.

Die Information der Reisenden erfolgt in ständiger Abstimmung mit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Dort sieht man derzeit für ausländische Besucher in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens "im allgemeinen keine unmittelbare Gefahr". Doch es wird zugegeben, dass nach den US-Gegenschlägen in Afghanistan für westliche Ausländer dort "eine erhöhte Gefährdung durch extremistische Einzelaktionen" gegeben sein könnte.

Ausdrückliche Reisewarnungen bestehen derzeit für die Länder Afghanistan, Pakistan, Usbekistan, Pakistan, Turkmenistan, Irak und Jemen. Für andere Länder in der Region wie Ägypten, Israel, Iran, Jordanien, Türkei oder Tunesien gibt es diese nicht. Bei Rücktritt einer bereits gebuchten Reise in diese Staaten - aus welchen Gründen auch immer - fallen demnach Stornogebühren an.

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