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Digital In Arbeit

Rationalisierung wird bestraft

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Die Vertreter der Einführung einer Wertschöpfungsabgabe argumentieren im wesentlichen damit, daß Bationalisierung, Automation und steigende Arbeitslosigkeit zu einem sinkenden Anteil der Löhne an der Wertschöpfung führen. Daher müsse der Arbeitgeberbeitrag auf eine andere Basis gestellt werden: Nicht mehr das Erwerbseinkommen, sondern die Bruttowertschöpfung des Unternehmens soll Grundlage sein.

Diese Voraussetzung trifft aber tatsächlich nicht zu. Alle Statistiken zeigen, daß mit einem längerfristigen Zurückbleiben der Lohnquote gegenüber dem Volkseinkommen nicht zu rechnen ist. Damit entfällt aber der Hauptgrund für eine Umstellung der Finanzierung der Sozialversicherung auf eine Wertschöpfungsabgabe. Offensichtlich geht es den Befürwortern einer Wertschöpfungsabgabe aber nicht um eine aufkommensneutrale Lösung. Es soll wohl ein wesentlich höherer Ertrag erzielt werden, als dies beim bisherigen System der Fall ist.

Damit muß aber die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe als der Versuch gewertet werden, die Arbeitnehmer von künftigen Finanzierungsproblemen in der Sozialversicherung freispielen und den steigenden Finanzierungsbedarf einseitig der Wirtschaft über die Wertschöpfungsabgabe aufzubürden.

Probleme gäbe es aber auch bei einer aufkommensneutralen Wertschöpfungsabgabe. Es muß dabei so oder so Gewinner und Verlierer geben, wobei dies von der Lohnintensität der Produktion abhängt. Gewinner wären jedenfalls jene, deren Wertschöpfung mit der Lohn- und Gehaltssumme weitgehend identisch ist, weil sie vom dann möglichen nied-

rigen Beitragssatz profitieren würden. Verlierer wären alle jene, deren Wertschöpfung auf hohem Kapitaleinsatz beruht. Die Einführung einer Wert-schöpfnngsabgabe ändert jedenfalls die Kostenstruktur der einzelnen Betriebe weil sich auph, dje Preise für Vormaterialien ändern. Dies bedeutet aber, daß Kostenvorteile (Kostennachteile) durch die Wertschöpfungsabgabe durch Kostennachteile (Kostenvorteile) beim Vormaterialbezug teilweise wieder kompensiert werden könnten, sodaß vorläufige Gewinner nicht unbedingt endgültige Gewinner bleiben müßten.

Was die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Wertschöpfungsabgabe betrifft, müssen ihr neutrale bis eher negative gesamtwirtschaftliche Effekte zugemessen werden. Durch die Besteuerung des Kapitaleinsatzes kommt es zu einer Verringerung der Investitionen und damit tendenziell zu Wachstumsverlusten. Technischer Fortschritt und Rationalisierung werden gewissermaßen bestraft. Auch das Preisniveau könnte negativ beeinflußt werden.

Nicht übersehen werden darf auch der internationale Aspekt. Änderungen in der Besteuerung müssen insbesondere auch unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gesehen werden. Nicht abgestimmte, einseitige zusätzliche Belastungen für den Kapitaleinsatz in Österreich vermindern die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreichs und können so ausländische Investoren abhalten, in Österreich zu investieren, und geben inländischen Investoren einen Anreiz, ihr Kapital im Ausland zu investieren. Das kann nicht das Interesse der österreichischen Arbeitnehmer und Unternehmer sein.

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