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Steuerliche Gleichbehandlung für Kunstmäzene

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Die neue Regierung ist aufgefordert, vergangene Versprechen einzulösen und Kunstmäzene den Mäzenen in Wissenschaft und Forschung steuerlich gleichzustellen.

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Die neue Regierung ist aufgefordert, vergangene Versprechen einzulösen und Kunstmäzene den Mäzenen in Wissenschaft und Forschung steuerlich gleichzustellen.

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Neue Regierungen können neue Impulse für kulturelle Berufe auslösen. Wenn Kulturverantwortliche energisch darauf hinweisen, daß ihnen versprochene Verbesserungen in der jüngsten Le-gislaturperiode vorenthalten wurden, und daher nachzuholen sind, sollte Fairneß möglich sein:

Bereits 1986 publizierten im Nationalratswahlkampf sowohl der damalige SPÖ-Unterrichtsminister Herbert Moritz, als auch Vizekanzler Erhard Busek als Wahlversprechen, die Mäzene künstlerischen Schaffens steuerlich gleich zu behandeln wie andere Gruppen. Sie sollten 10.000 beziehungsweise 50.000 Schilling jährlich von der Steuer absetzen können.

Im Arbeitsübereinkommen der

Parteien zur letzten Bundesregierung war geplant, Kunstmäzene mit Mäzenen von Wissenschaft, Forschung und Lehre (welche ebenso aus Privatbudgets spenden) steuertechnisch gleichzustellen.

In der Realität blieben Kunstmäzene auch gegenüber Firmen, die Kunstsponsoring betreiben und die Förderung aus ihren Werbebudgets finanzieren, steuertechnisch weiter benachteiligt. Von der letzten Regierung wurde dies teilweise durch Anhebung ihrer eigenen Kulturbudgets ausgeglichen.

Es fehlen in Österreich Voraussetzungen für Kulturschaffende, wie sie in der EU üblich beziehungsweise möglich sind: So fehlen vor allem Zwischenfinanzierungsfonds für (subventionierte) Veranstalter, um diese beim Abschluß mehrjähriger Verträge vor „fahrlässiger Krida“ in folge fehlender Budgetzusagen zu schützen. Solche Fonds gibt es in Österreich längst im Straßenbau, für Krankenhäuser, in der Milchwirtschaft oder Forschungsförderung, nicht aber für kulturell-künstlerisches Schaffen.

Einige tausend von der Genossenschaft der Autoren-, Komponisten- und Musikverleger (AKM) urheberrechtlich vertretene Künstler, die auch wirtschaftlich erfolgreich sind, fragen seit Jahren nach Folgen ihrer wiederholt eingebrachten Resolutionen. Steuerausfälle durch Gleichbehandlung der Kunstmäzene sind gewiß nicht zu erwarten.

Es handelt sich vielmehr um eine (längst zugesagte) steuertechnische Maßnahme, die geeignet ist, qualitative neue Wirtschaftsprozesse anzukurbeln und zeitgemäße Arbeitsplätze zu schaffen. Wodurch sich die Zahl von Steuerzahlern indirekt erhöht.

Ob es der Mäzen eines Kirchenmusikvereines ist oder die Mäzenin junger Ikonenmaler - sie treffen subjektiv ihre Entscheidung über ihre Beiträge, und sie achten lieber auf Qualität der künstlerischen Leistung als auf Gleichbehandlung bei der Steuer. Sie wissen, daß konstante künstlerische Arbeit langfristige Partner braucht.

Von der gesetzlichen Einrichtung sinnvoller Kunstfonds bis zur direkten Abschreibung gäbe es viele Möglichkeiten, die für künstlerisches Schaffen wichtige Kontinuität sicherzustellen. Zunächst aber wird zu prüfen sein, ob die neue Bundesregierung in ihre Arbeitsvorhaben auch die geplante Gleichbehandlung für Kunstmäzene aufnimmt.

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