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Voraussetzungen für Organspende

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Wem darf ein Organ entnommen werden? Ein Lebendspender darf über seine Organe nur dann verfügen, wenn sie nicht lebenswichtig sind (etwa eine Niere, weil es davon zwei gibt, die Haut, das Blut, eine Hornhaut). Alles andere wäre eine strafbare Tötung auf Verlangen. Die Zustimmung des Spenders zur Entnahme nicht lebenswichtiger Organe ist darüberhinaus nur dann relevant, wenn er bis in alle Einzelheiten über die Folgen dieses nicht seiner Heilunge dienenden Eingriffs aufgeklärt wurde.

Um auszuschließen, daß mit Organen Geschäfte gemacht wird, legt der Transplantationskodex der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Transplantationszentren fest, daß Lebendspenden nur unter Verwandten zulässig sind. Allerdings ist auch das nicht ganz unproblematisch, weil gerade auf diese Weise familiärer oder psychischer Druck zur

Erreichung einer Organspende ausgeübt werden kann.

Die Organentnahme bei Hirntoten ist in den meisten Ländern durch eigene Gesetze geregelt. Dabei kann man in Europa drei unterschiedliche Ansätze registrieren: ■ Länder, in denen das Gesetz von der Annahme ausgeht, daß der Spender grundsätzlich zustimmt: Österreich, Belgien, Frankreich, Portugal, Finnland, Norwegen.

Im österreichischen Bundesgesetz vom l.Juni 1982 heißt es im 62a(l): „Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das lieben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist .unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. ”

In dieser Ländergruppe stehen mehr Organe zur Verfügung als in den beiden anderen Gruppen:

■ Länder, in denen die Spender eine entsprechende letztwillige Verfügung getroffen haben oder die Verwandten des Hirntoten der Organentnahme zustimmen: I Großbritannien, Türkei. Schwe-I den, Dänemark.

■ Länder, die keine einschlägigen Gesetze erlassen haben: Deutschland, die Niederlande, Island, Irland, Malta, Liechtenstein.

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