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Kirche und Filmverleih

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Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Kirche und Filmverleih, die mir zum Thema gestellt ist, läßt sich selbstverständlich nicht in wenigen Worten umreißen, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Zusammenarbeit - wie bisher - eine verhältnismäßig spärliche war und von gegensätzlichen Auffassungen überschattet wurde. Die Zusammenarbeit beschränkte S'ch nämlich bisher im wesentlichen auf ein gemeinsames Vorgehen bei jenen Filmen, denen die Katholische Filmkommission als „religiös und kulturell wertvoll“ besonderes Interesse tut-geeenbringt. In solchen Fällen läßt sich unschwer ein Einvernehmen zwischen der Katholischen Filmkommission und den Verleihfirmen herstellen, und die erstere übernimmt et dann, durch die von ihr gewährte publizistische und organisatorische Unterstützung einen solchen Film weiteren Publikumskreisen zu erschließen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nachdrücklich die besondere Wichtigkeit einer solchen Unterstützung und Filmförderung durch die Katholische Filmkommission angesichts einer Situation unterstreichen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Fifmverleihfirmen beim Erwerb von Filmauswertungsrechten für Oesterreich bei kulturell hochwertigen Filmen ein überaus großes finanzielles Risiko eingehen. Mehr als in den früheren Jahren bewirkt das herrschende Ueberangebot an Filmen, daß das Einspielergebnis j'e Film schrumpft und für den Verleih ergibt sich in jedem einzelnen Fall die Frage, ob es ihm gelingen wird, mit dem betreffenden Film Einnahmen wenigstens in einer solchen Höhe zu erzielen, daß die von ihm im vorhinein an den Produzenten geleistete Garantie erreicht wird.

Es ist leider eine zu oft übersehene Tatsache, daß dasPublikumsinteressefürden kulturell wertvollen Film sehr zu wünschen übrig läßt. Die Einfuhr solcher Filme kann daher in der Regel nur riskiert werden, wenn zu erwarten ist, daß von außen her weite Bevölkerungsschichten angesprochen werden, und in diesem Sinne gebührt der Katholischen Filmkommission das Verdienst, durch ihre publizistische und organisatorische Unterstützung bei Aufführung religiös und kulturell wertvoller Filme die Einfuhr derselben in einigen Fällen überhaupt erst ermöglicht zu haben. In anderen Fällen wirkt die von ihr gezeigte Bereitschaft zumindest ermutigend für die Einfuhr solcher Filme.

Was auf der anderen Seite die Zusammenarbeit zwischen der katholischen Kirche und dem Filmverleih belastet, sind Dinge, die in aller Oeffentlichkeit auszusprechen erforderlich erscheint, wenn man sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen wünscht, soweit das in diesem Rahmen überhaupt geschehen kann. Hierher gehört vor allem die Praxis der Filmbegutachtung durch die Katholische Filmkommission. Ich habe selbstverständlich nicht die Absicht, der Katholischen Filmkommission das Recht zu dieser Gutachtenserstellung abzusprechen und möchte auch nicht — wie das vielfach in Deutschland geschehen ist — von einer kirchlichen Nebenzensur sprechen. Dennoch muß ich feststellen, daß diesen Gutachten keine allgemeine Verbindlichkeit, -besser gesagt, keine über den Bereich des Moralischen hinausgehende Verbindlichkeit zukommen kann. Mit anderen Worten gesagt, kann für den Filmverleih selbstverständlich nur die staatliche Filmbeurteilung bindend sein, und wenn er den Wünschen der Lichtspielunternehmer entgegenkommt, sobald es sich darum handelt, daß die Abnahme jener Filme ausgeschlossen sein soll, die von der Katholischen Filmkommission mit V oder VI eingestuft sind, dann muß dieses Entgegenkommen naturgemäß seine Grenzen in den dem Filmverleih durch die unabänderlichen kaufmännischen Gegebenheiten, insbesondere hinsichtlich der Vertragslage mit dem Produzenten, gezogenen Rahmen finden.

Dennoch glaube ich sagen zu dürfen, daß in demselben Verhältnis, in dem es allen Beteiligten gelingt, das Interesse der Masse des Publikums für wertvolle Filme zu wecken, auch die Zusammenarbeit zwischen der katholischen Kirche und den Filmverleihunternehmungen eine Intensivierung erfahren wird.

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