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Sechs Jahrzehnte gesetzlich

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In den mehr als 60 Jahren seit der Gesetziwerdung der Pensionsversicherung der Angestellten hat sich im Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und zum Teil auch der Folgen zweier verlorener Weltkriege die Pensionsversicherung zur Altersvorsorge für die überwältigende Mehrheit der Österreicher ausgeweitet. Heute gibt es neben der Pensionsversicherung der Angestellten eine Pensionsversicherung der Arbeiter, eine Pensionsversicherung für die in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen, die Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft sind, für die Bauern in Form der Zuschußrentenversicherung und seit 41 Jahren eine Pensionsversicherung für die Notare. Nur die Angehörigen der freien Berufe — nicht ihrer Bedeutung, aber ihrer Zahl nach eine kleine Gruppe — entbehren noch einer ausgebauten Pensionsversicherung und werden im Alter von ihren Interessenvertretungen (zum Beispiel Ärztekammer, Anwaltskammer)

durch die Gewährung von Altersunterstützungen, die begreiflicherweise nicht sehr hoch sind, betreut.

In diesen sechs Jahrzehnten hat sich aber auch ein sehr wichtiger Wandel in der Alterszusammensetzung vollzogen. Im Mittel der Jahre 1865 bis 1875 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer 30,38 Jahre, für Frauen 33,10. Im Jahre 1965 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer 66,63, für Frauen 73,06 Jahre. Sie hat sich also in diesem Zeitraum von etwa 100 Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahre 1880 betrug der Anteil der mehr als Sechzig jährigen an der damaligen Gesamtbevölkerung im Rahmen der Republik Österreich 9,5 Prozent, im Jahre 1910 9,4 Prozent und 1965 machen diese alten Jahrgänge über 60 Jahre 19,5 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Sie sind also in diesen 55 Jahren um 10 Prozent angewachsen, während der Anteil der jüngeren Jahrgänge, vor allem der Kinder, zurückgegangen ist.

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