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Einklagbare Menschenrechte

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Die Einhaltung der Menschenrechte muß einklagbar sein. Sie sind keine innere Angelegenheit von Staaten. Ex-Außenminister Peter Jankowitsch blickt trotz vieler Schwierigkeiten und negativer Aspekte mit Hoffnung auf die kommende Wiener Menschenrechtskonferenz.

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Die Einhaltung der Menschenrechte muß einklagbar sein. Sie sind keine innere Angelegenheit von Staaten. Ex-Außenminister Peter Jankowitsch blickt trotz vieler Schwierigkeiten und negativer Aspekte mit Hoffnung auf die kommende Wiener Menschenrechtskonferenz.

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(fing)- Parteienstellung für die nicht-staatlichenOrganisationen, NGOs genannt, als Hauptvertreter menschenrechtlicher Anliegen neben den Staaten fordert der frühere österreichische Außenminister Peter Jankowitsch, Vizepräsident der Österreichischen Liga für die Vereinten Nationen. Die Menschenrechtskonferenz in Wien ab 14. Juni (siehe FURCHE 14/1993) wird zwar noch zu ebener Erde und im ersten Stock geführt: „Aber die NGOs, die sich wirklich um die Durchsetzung von Menschenrechten kümmern, gehören in den ersten Stock-, so Jankowitsch zur FURCHE.

Die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen seien die, die in der Stille geschehen, gibt Jankowitsch zu bedenken und weist darauf hin, daß Publizität das wichtigste Anliegen der NGOs sei, die gegen die ärgsten Mißbräuche auftreten. „Aufdecken ist wichtig, daher müssen wir in Zukunft den NGOs eine bedeutendere Stellung einräumen-

Als Grundanliegen der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz führt Jan-

kowitsch den Kampf für die Universalität der Menschenrechte an. Es gebe heute in Teilen der Dritten Welt, in islamischen Staaten, aber auch in China eine partikularistische Tendenz, die auf die Kulturbedingtheit der Menschenrechte verweisen. „Diesem Geist gilt es entschieden entgegenzuwirken und entgegenzutreten-, betont der Liga-Vizepräsident und verweist auf einen „Grundstock von Menschenrechten-, die unabhängig von Kultur, sozialem und politischem System Geltung haben - so zum Beispiel das Recht auf Leben, auf eine menschenwürdige Existenz, auf die Entfaltung in der menschlichen Gesellschaft.

Dies - so Jankowitsch - habe zur Folge, daß Menschenrechte nicht als innere Angelegenheit eines Staates betrachtet werden dürfen. „Es gibt ein Eingriffsrecht, sogar eine Eingriffspflicht - und niemand kann sich diesbezüglich hinter der Souveränitätsmauer verschanzen.- Um Staaten zur Einhaltung der Menschenrechte anzuhalten, müßten Sanktionen, Durchsetzungsmechanismen entwickelt werden, die in demokratischen Staaten, in der Mehrzahl der europäischen Länder eigentlich schon Standard sind.

In diesem Zusammenhang redet Jankowitsch auch der Institution eines UN-Menschenrechtshochkommissars das Wort, als einem „Wächter, Rufer und Mahner-. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag sollte sich nicht mehr nur mit Völkerrechtsfragen beschäftigen, sondern auch eine „Menschenrechtskammer-dazuerhalten. Das Problem liege aber in der Klagslegitimation, da der einzelne ja durch den Staat mediatisiert sei - und viele Staaten geringes Interesse an Menschenrechtsklagen haben.

Die Einrichtung eines UNO-Tribu-nals für Kriegsverbrecher des Balkankrieges ist nach Jankowitsch „schon ein Zeichen des Denkens in diese Richtung, daß Menschenrechtsverletzungen kein Kavaliersdelikt sind-. So könnte also die Menschenrechtskonferenz in Wien ein „nicht ausreichend vorhandenes Problembewußtsein entwickeln helfen-.

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