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Festgehalten

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Seit im Juni 1986 in Südafrika der Ausnahmezustand eingeführt wurde, werden mehr als 20.000 Menschen ohne Gerichtsverfahren festgehalten. Darunter sind auch viele Jugendliche und Kinder.

Die Bestimmungen des Ausnahmegesetzes machen dies möglich: Personen, die der Gefährdung von Recht und Ordnung verdächtigt werden, dürfen ohne weiteres verhaftet werden. Außerdem ist die Polizei berechtigt, solche Menschen auf unbegrenzte Zeit ohne Gerichtsverhandlung oder Urteil festzuhalten.

Offiziell wurde bekanntgegeben, daß allein in den ersten acht Monaten des Ausnahmezustandes 13.244 Personen für mehr als 30 Tage verhaftet wurden. Darunter befinden sich zahlreiche Führer von politischen Organisationen, schwarzen Gewerkschaften und Kirchen, aber auch Kinder und Jugendliche. Nach offiziellen Angaben wurden in den ersten Monaten des Ausnahmezustandes 281 Kinder unter 15 Jahren verhaftet.

Einer der vielen Verhafteten ist Ernest Malgas. Am 26. Juni 1986 kam die Polizei in sein Haus. Als sie ihn dort nicht fand, nahm sie statt ihn seine Frau Thobeka fest.

Erst kurz nachdem ihr Mann im Jänner 1987 verhaftet worden war, wurde sie wieder freigelassen. Seit dieser Zeit wird nun Ernest Malgas ohne Gerichtsverfahren festgehalten. Es wird vermutet, daß er in der Haft auch gefoltert wird.

Auch Emson Banda wird ohne Gerichtsverfahren festgehalten. Wahrscheinlich wegen seiner gewaltlosen Proteste gegen die Apartheid. Einige Male wurde er während seiner Haft zu psychiatrischen Behandlungen in ein Spital gebracht.

Viele der Inhaftierten leiden unter schweren gesundheitlichen Schäden, die sie während ihrer Haft erlitten haben. Oft ist Folter der Grund dafür.

Einige sterben auch während der Haft, wie beispielsweise Ma-kompo Kutumela. Die Untersuchungen zur Klärung der Umstände seines Todes laufen noch.

Man könnte noch zahlreiche Personen anführen, die nur wegen ihres Engagements für die Rechte der schwarzen Mehrheit festgehalten werden. Zum Beispiel Joshua Makgotlho, Schwester Bernard Ncube, Isaac Genu, Alfred Metele...

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