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Judenerklärung und Zölibat

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Die letzte Woche war wider Erwarten eine überaus bewegte. Ihr Ziel war zwar ein durchaus friedliches. Fünf Konzilstexte sollten spruchreif werden für die feierliche Session am 28. Oktober. Das Dekret über das Hirtenamt dürfte das wichtigste sein; es gab zwar noch gewisse Störungsversuche; man sprach erneut von einer erklärenden Note, aber der Einspruch eines bedeutenden deutschen Theologen — das sei unanständig, rief er — wischte den Angriff unter den Tisch. Es folgen drei Richtlinien über die Anpassung des Ordenslebens, über die Priesterausbildung und über die christliche Erziehung. Alle drei Texte durchliefen ohne Anstände den Abstimmungsmechanismus.

Endlich taucht auch der unter dem Namen Judenerklärung bekannte Text wieder auf. In der Weltöffentlichkeit, nicht bei den Konzilsvätern, verursachte er einigen Wirbel, weil das Wort Gottesmord darin nicht mehr zu finden ist und weil die Judenverfolgungen nur mißbilligt und beklagt werden, während sie in der letzten Fassung auch noch verdammt wurden. Ebenso hieß es in der früheren Erklärung, daß in Katechese und Predigt nichts gesagt werden dürfe, was im Herzen der Gläubigen Haß gegen die Juden oder Verachtung derselben erzeugen könnte. Nie darf das jüdische Volk als verworfen oder verflucht bezeichnet werden.

Jetzt aber liest man, wenn auch die Kirche das neue Volk Gottes ist, so dürfen doch die Juden weder als von Gott verworfen noch als verflucht bezeichnet werden, gleich, als ob dies aus der Heiligen Schrift sich ergeben würde. Darum darf weder in der Katechese noch in der Predigt des Wortes Gottes etwas gelehrt werden, was mit der Wahrheit des Evangeliums und mit dem Geiste Christi überhaupt nicht übereinstimmt.

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