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Es hat sich tatsächlich viel geändert

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FRAGE: Der Nichtkatholik fragt sich, welche geistige Wirklichkeit hinter der Abstimmung des Konzils über das Ökumenismusschema steht. Angesichts der Tatsache, daß dieser Text eine Fülle von Formulierungen enthält, die wohl noch vor zehn Jahren — zumal hier in Rom — völlig undenkbar gewesen wären, möchten wir fragen: Hat sich in diesen jüngsten Jahren so viel geändert, oder hat das Konzil mit diesem :Text eine’- künftige Wirklichkeit vorwęgge- nommen?

ANTWORT: Hinter dem Ökumenismusdekret steht die durch die Konzilsvorbereitung und vor allem durch die Konzilsabwicklung geschaffene geistig-übernatürliche Wirklichkeit. Man gibt sich vielleicht noch nicht genügend Rechenschaft von dem gewaltigen Geschehen, das in der Kirche — bei den katholischen und bei den nichtkatholischen Christen — durch das Konzil ausgelöst worden ist. Im Konzil fand eine doppelte Begegnung statt: die Begegnung aller katholischen Bischöfe der Welt untereinander und deren Begegnung mit den Vertretern so vieler nichtkatholischer Kirchen bzw. Weltbünde der Kirchen. Die Wirkung gerade dieser letzteren Begegnung kann kaum überschätzt werden und ist wohl bis jetzt in ihrer Tragweite und in ihren gewaltigen Wirkungen noch nicht genügend gewürdigt worden. Der bekannte französische ökumeniker Pastor Marc Boegnerhat sie neulich in einem in Rom gehaltenen Vortrag eindrucksvoll herausgestellt. Ich selbst konnte öffentlich erklären, daß die nichtkatholischen Beobachterdelegierten einen entscheidenden Beitrag zum Ökumenismusdekret geliefert haben. Sie haben dieses Dekret natürlich nicht vorbereitet, sie haben nicht direkt an der Konzilsdebatte und Abstimmung teilgenommen, aber ihre Gegenwart im Konzil und ihre Teilnahme daran durch Gebet, Studium, allerlei Kontakte und Anregungen haben die

Konzilsväter das ökumenische Problem tief und allseitig erleben lassen. Man ist sich auf diese Weise sowohl der schon in Christus zwischen uns bestehenden Einheit wie auch des vielen Trennenden und damit der riesigen Arbeit immer mehr bewußt geworden. Vielleicht könnte umgekehrt eine ähnliche Überlegung auch über die Rückwirkungen des Konzils auf die nichtkatholischen Christen und ihre Kirchen angestellt werden. Es. genüge, dies hier angedeutet zu haben.

Aus dem Gesagten sehen Sie, daß sich tatsächlich in diesen wenigen letzten Jahren in der Kirche tiefe Änderungen vollzogen haben, über deren Tragweite man sich nur nach und nach wird Rechenschaft geben können.

Allerdings haben Sie richtig gesehen, daß das Ökumenismusdekret auch eine Vorwegnahme darstellt. Vielleicht sagt man genauer, „ein vorausschauendes Vorsehen“. Warum denn auch nicht? Wenn jeder kluge Gesetzgeber die weitere Entwicklung in etwa voraussehen und dafür sorgen muß, dann darf und muß man das gleiche wohl auch von dem gesetzgebenden Körper der Kirche annehmen. Das Vorsehen ist hier um so leichter, als die ganze Konzilsarbeit sich ja unter dem mächtigen göttlichen Wirken des Allplaners der Kirche, des Geistes Christi, abwickelt, der im Konzil der hauptsächlich Wirkende ist. Unter dem Wehen dieses Geistes haben sich die eben dargestellten riesigen Änderungen vollzogen.

FRAGE: Die Sprache, zum Teil aber auch der Inhalt des Ökumenismusschemas und einiger anderer Konzilstexte stehen im Widerspruch zu den Verdammungsurteilen des Konzils von Trient und mancher Enzykliken der Päpste. Kann erwartet werden, daß diese Verdammungsurteile zurückgenommen werden, und wie könnte dies geschehen?

ANTWORT: Um Ihren Lesern die Bedeutung Ihrer letzten Frage konkret vor Augen zu führen, darf ich zunächst eine Gegenfrage stellen: Die evangelische Kirche wirkt seit Jahrzehnten in der ökumenischen Bewegung mit und bekundet damit ihre ökumenische Einstellung. Hat man nun in diesem Zusammenhang vielleicht daran gedacht, aus den Bekenntnisschriften die Verdammungsurteile und die Sätze, die den Papst als den „Antichrist“ bezeichnen, zu entfernen? Wie Sie wissen, wird auch heute noch fast bei jeder Ordination eines Pfarrers zusammen mit der Verpflichtung auf die Bekenntnisschriften das alte „dam- namus“ erneuert.

Gehen wir aber auf die Sache selbst ein. Ich sehe nicht, daß man von einem eigentlichen Widerspruch zwischen den Verdammungsurteilen des Trienter Konzils und der Sprache des Ökumenismusdekrets sprechen kann. Man darf wohl an den entsprechenden Passus der berühmten Rede erinnern, mit der Papst Johannes XXIII. das Konzil eröffnet hat. Er sagte: „Die Kirche hat diesen Irrtümern immer widersprochen. Oft hat sie sie mit größter Schärfe verurteilt. Heute hingegen macht die Braut Christi lieber vom Heilmittel der Barmherzigkeit als von der Strenge Gebrauch. Sie möchte den Nöten der gegenwärtigen Welt dadurch entgegenkommen, daß sie die Gültigkeit ihrer Lehre aufweist und nicht so sehr Verdammungen ausspricht. Das besagt nicht, daß es keine falschen Lehren, keine gefährlichen Meinungen und Begriffe gäbe, vor denen man sich hüten und die man bekämpfen muß.“ ■

Der Papst spricht also dein einstigen Vorgehen" der Kirche für jene Zeiten, in denen es gebraucht wurde, die Berechtigung nicht ab, sagt aber, daß die Kirche heute eben ein anderes Vorgehen für zweckmäßiger hält. Worauf es der Kirche immer ankommt, ist die absolute Treue gegen Christus und gegen die ihr von Christus anvertraute Glaubenslehre. Dieses Gut schätzt sie so hoch, daß ihr kein Preis und keine Anstrengung zu groß ist, um es zu bewahren. Gerade der Anblick des heutigen Ärgernisses der Trennung der Christen im Glauben sollte uns diese Haltung der Kirche und der unumgänglichen Notwendigkeit eindrücklich klar machen. Diesem großen Ziel, der Reinheit und Einheit des Glaubens, sollten nun das der Mentalität der damaligen Zeiten ent-

sprechende Mittel der Anathemen dienen. Deren Sinn und Zweck war in erster Linie, die verpflichtende Lehre eindeutig und eindrücklich klarzustellen und die Glieder der Kirche von deren Verlassen abzuschrecken. Sofern es sich also um die Klarstellung der Lehre und die Verdammung der gegenteiligen Irrtümer handelt, ist es außer jedem Zweifel, daß die Verdammungsurteile des Trienter Konzils auch weiterhin bestehen bleiben müssen. Ich selbst habe wiederholt in meinen Vorträgen erklärt — und ich weiß, daß diese Erklärung gerade von aufrichtig ökumenisch gesinnten nichtkatholischen Christen mit Dank aufgenommen worden ist —, man solle niemand Hoffnung machen, daß im

II. Vatikanischen Konzil die dogmatischen Lehrentscheidungen des Trienter Konzils zurückgenommen oder abgeschwächt würden, oder daß man von nichtkatholischen Christen nur die Anerkennung angeblich „wesentlicher Dogmen“ fordern werde. Ein „Dogma“- ist eben eine Wahrheit, die wesentlich zu dem der Kirche anvertrauten Glaubensschatz gehört. Auch soweit die genannten Verdammungsurteile darauf gerichtet sind, die „Schwachen“ — um den bekannten Ausdruck des heiligen Paulus zu gebrauchen (vgl. Röm. 14, 1) —, das heißt die weniger Erfahrenen und Belehrten vor den die Reinheit ihres Glaubens bedrohenden Gefahren zu schützen, können sie ganz gewiß nicht grundsätzlich abgelehnt werden, wenn man nicht das ablehnen will, was der heilige Paulus und der Herr ja schließlich selbst getan haben.

Das, und nur das, ist also der Sinn der Veidammungsurteile der Kirche und keineswegs der, daß die Kirche schon bei Lebzeiten eines Menschen über dessen ewiges Heil zu Gerichte sitzt und ihn in die Hölle verdammt. Im Gegenteil: wie die „Übergabe an den Satan“ beim heiligen Paulus als letzten Zweck hat, „damit der Geist (des so bestraften Übergebenen) gerettet wird am Tage des Herrn Jesus Christus“ (1. Kor. 5, 5), so ist es auch bei der Kirche; auch sie bezweckt, neben der Verteidigung der Schwachen im Glauben gegen das Ärgernis, auch die Umkehr des Schuldigen. Um so weniger will die Kirche — wenn sie auch heute jene Verdammungsurteile nicht zurücknimmt — über die nichtkatholischen Christen zu Gerichte sitzen, die irgendeine der damit verurteilten Lehren halten. Sie weiß — und sie spricht diese Überzeugung im Ökumenismusdekret aus —, daß diese eben in ihr Bekenntnis hineingeboren und darin erzogen worden sind und es im guten Glauben als Ausdruck ihrer Treue zu Christus halten. Wiewohl also das Urteil der Kirche über die einer Lehre entgegengesetzten Irrtümer durchaus bestehen bleibt, beinhaltet es kein Urteil über die Personen. Diesen gilt die im Ökumenismusdekret ausgesprochene Anerkennung des guten Glaubens und somit die Ehrfurcht und Liebe.

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