Ja zur Impfpflicht für Lehrerinnen und Lehrer
Ungeimpfte Lehrkräfte sind ein bewusst in Kauf genommenes Risiko für die Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft.
Ungeimpfte Lehrkräfte sind ein bewusst in Kauf genommenes Risiko für die Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft.
Lehrerinnen und Lehrer, die sich einer Impfung verweigern, dürften rechtlich in Österreich nichts zu befürchten haben. Das Epidemiegesetz aus dem Jahre 1950 wird derweil als totes Recht gehandhabt. Der Gesetzgeber beruft sich auf die Freiheit des Einzelnen. Das bedeutet, dass man eine Personengruppe nicht dazu zwingen kann, sich impfen zu lassen. Und auch der Arbeitgeber hat keine Befugnis, den Impfstatus seiner Angestellten zu überprüfen.
Ethisch gesehen handelt jeder Mensch dennoch fahrlässig, wenn er sich ungeschützt vor eine Klasse stellt. Kraft ihres Berufes haben Lehrerinnen und Lehrer mit der aktuell vulnerabelsten Gruppe in der Bevölkerung zu tun – mit Kindern, für die es noch kein Impfangebot gibt. Laut Prognosen wird sich in den kommenden Monaten das Virus massiv bei Heranwachsenden ausbreiten. Im Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit verankert, im Artikel 28 das Recht auf Bildung. Wird die Sorgfaltspflicht eingehalten, ist beides miteinander vereinbar.
Ungeimpfte Lehrkräfte (ausgenommen sind die, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen) sind dagegen ein bewusst in Kauf genommenes Risiko für die Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft. Auch das Argument „Impfen ja, aber nicht mit Astra Zeneca“ ist aus wissenschaftlicher Sicht irrational. Ganz besonders für Ältere. Persönliche Befindlichkeiten dürfen keine Rolle spielen, wenn es um den Schutz von Kindern geht. Die Gesundheit (vor allem die psychische) und die Zukunft der Jungen wurde in den Corona-Debatten lang genug ignoriert.
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